Leipzig/Dresden - Das Urteil gegen den Dresdner Tätowierer Falko H. (55) ist rechtskräftig! Er beging zahlreiche Sexualstraftaten gegen seine Kundinnen. Eine Revision seines Urteils über elf Jahre Haft ist jetzt vom Bundesgerichtshof abgeschmettert worden.
Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag bekannt gab, wurde das Urteil des Landgerichts von April 2025 zu großen Teilen bestätigt. Die Revision des Urteils wurde "weitgehend als unbegründet verworfen", hieß es.
Falko H. wurde im April wegen zweifacher Vergewaltigung, mehrerer Fälle von sexuellem Missbrauch und mehrerer sexueller Übergriffe verurteilt.
Von Dezember 2017 bis Oktober 2023 wurde er in seinem Studio gegenüber 16 Kundinnen beim Tätowieren und gegenüber seiner minderjährigen Praktikantin bei der Arbeit am Computer sexuell übergriffig.
Rechtsfehler habe es fast keine gegeben. In einem Fall habe das Landgericht aber übersehen, dass erfüllte Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren angerechnet werden mussten. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.