Vom Staat bezahlt: Weibliche Gefangene haben Anrecht auf die Pille

Düsseldorf - Weibliche Gefangene in NRW haben ein Anrecht auf die Pille, die ihnen in der Haft vom Staat bezahlt wird. Das teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage mit.

Auch in Haft haben Frauen in NRW ein Anrecht auf die Pille. (Symbolbild)
Auch in Haft haben Frauen in NRW ein Anrecht auf die Pille. (Symbolbild)  © 123rf/rattanakun

Hintergrund: Die Gefängnisse des Landes suchen gerade einen Lieferanten für sämtliche Medikamente ab Januar. In der Liste der potenziellen Bestellungen tauchen zahlreiche Produkte zur Empfängnisverhütung bei Frauen auf.

Die Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Justizvollzugsanstalten des Landes widmet der Empfängnisverhütung einen ganzen Absatz.

Der erklärt auch, warum weiblichen Gefangenen die Pille zusteht - auch ohne Sex: So soll "die empfängnisverhütende Wirkung zum Zeitpunkt eines etwaigen Hafturlaubs oder der Entlassung" noch bestehen. Damit es keine Lücke gibt, dürfen Frauen sich die Pille bestellen.

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"Stehen medizinische Gründe nicht entgegen, soll dem Antrag der Gefangenen entsprochen werden", heißt es in der Dienstordnung.

Wie oft das tatsächlich passiert, wird laut Ministerium "statistisch nicht erfasst".

Titelfoto: 123rf/rattanakun

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