Corona-Verordnung in NRW läuft aus, doch in einem Fall drohen bis zu 20.000 Euro Strafe

Düsseldorf - Zurück in die Freiheit! Zum ersten Mal nach 1073 Tagen können die Menschen in Nordrhein-Westfalen vom heutigen Mittwoch an wieder ohne Corona-Schutzverordnung leben. Die 114. Fassung wird nicht verlängert.

Die Corona-Schutzverordnung in NRW wird nicht verlängert. (Archivfoto)
Die Corona-Schutzverordnung in NRW wird nicht verlängert. (Archivfoto)  © Frank Rumpenhorst/dpa

Für die Bürger bedeutet das, dass sie nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten haben, nämlich die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) geht davon aus, dass auch dieses Gesetz nur noch bis zum 7. April gilt und nicht mehr verlängert wird.

Alten- und Pflegeheime in NRW dürfen ab sofort keine eigenmächtigen Besuchsverbote mehr mit Bezug auf Corona-Infektionen verhängen. Das hat das Landesgesundheitsministerium per Erlass klargestellt.

"Wer als Leiter einer Einrichtung Besuchsbeschränkungen, Besuchs- und Verlassensverbote ausspricht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro belegt werden", heißt es dort.

Corona-Maßnahmen wie Testpflichten für Besucher, Maskenpflichten für Bewohner sowie deren Isolation nach positivem Test entfallen ersatzlos. Ausnahmen in Einzelfällen müssen von den kommunalen Aufsichtsbehörden abgesegnet werden.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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