Frauen treiben in Kölner Innenstadt ihr Unwesen: Dann schlägt die Polizei zu

Köln - Zivilbeamte der Bundespolizei sind in Köln auf zwei Frauen (31 und 35 Jahre) aufmerksam geworden, die ihnen aus guten Gründen bekannt vorkamen. Nur wenig später griffen die Beamten zu und stellten das Duo.

Die Zivilfahnder leiteten ein Strafverfahren gegen die beiden Frauen (31 und 35 Jahre) ein. (Symbolbild)
Die Zivilfahnder leiteten ein Strafverfahren gegen die beiden Frauen (31 und 35 Jahre) ein. (Symbolbild)  © Bundespolizei

Ein Polizeisprecher erklärte, dass die Frauen aus Duisburg den Zivilfahndern am Donnerstagnachmittag gegen 15 Uhr am Kölner Hauptbahnhof ins Auge gefallen waren.

Die beiden "alten Bekannten" hatten sich zu dem Zeitpunkt am Vorplatz des Bahnhofs aufgehalten und eingehend die Wertsachen von Reisenden gemustert. Anschließend seien sie weiter in die stark besuchte Einkaufsmeile auf der Hohestraße gezogen, wo sie zunächst bei einem hochpreisigen Schmuckgeschäft einkehrten.

"Mit gefüllten Taschen verließen die beiden Frauen das Geschäft und betraten das nächste", schilderte der Sprecher, doch die Beamten blieben an dem Duo dran. Erneut packten die Frauen sich die Taschen mit voll, ehe sie im Anschluss ein Bekleidungsgeschäft aufsuchten.

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Als die Duisburgerinnen dort einer Rentnerin (72) ihre Geldbörse aus dem Rucksack stahlen, griffen die Ermittler zu.

Frauen erbeuteten Waren im Wert von über 2000 Euro

Bei der anschließenden Durchsuchung der Taschen der beiden Damen fanden die Zivilfahnder neben der Geldbörse der 72-Jährigen auch allerhand Waren aus den zuvor besuchten Geschäften. Die Mitarbeiter der betroffenen Filialen hätten die Artikel als ihre Verkaufsware identifizieren können, wie es hieß.

Insgesamt hatte das Duo Waren im Wert von 2070 Euro erbeutet und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Die Beamten sicherten die Personalien und Anschriften der Diebinnen, die bereits wegen Eigentumsdelikten einschlägig bekannt gewesen waren.

Gegen die zwei aus Bulgarien stammenden Frauen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Anschließend durften sie die Wache wieder verlassen.

Titelfoto: Bundespolizei

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