Nach Missbrauchs-Vorwürfen: Kölner Pfarrer kirchenrechtlich freigesprochen!
Köln – Ein umstrittener, vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki (66) beförderter Pfarrer ist in einem kirchenrechtlichen Verfahren von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen worden.
Das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sei aufgehoben worden, teilte das Erzbistum Köln am heutigen Donnerstag mit. Er kehrt aber nicht an seine bisherige leitende Stelle zurück und darf zum Beispiel nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden.
Laut "Rheinischer Post" und "Bild" waren dem Pfarrer Missbrauchstaten an Minderjährigen vorgeworfen worden. Nachdem 2021 über einen Sexualkontakt mit einem minderjährigen Prostituierten am Kölner Hauptbahnhof im Jahr 2001 berichtet worden war, gingen laut dem Erzbistum neue Meldungen ein.
Betroffene hätten über "Vorfälle" aus den Jahren 1993 bis 1998 berichtet. Welche konkreten Vorwürfe in dem sogenannten kirchenrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren verhandelt wurden, nannte das Erzbistum aber nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte die Vorwürfe demnach zuvor geprüft, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt.
Das kirchenrechtliche Verfahren nun kam zu dem Ergebnis, der Pfarrer sei "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" freizusprechen. Der Fall am Kölner Hauptbahnhof 2001 sei bereits durch den Kardinal Joachim Meisner geahndet worden und daher nicht erneut berücksichtigt worden.
Pfarrer spielt in Rechtsstreit von Kardinal Woelki zentrale Rolle
Der Pfarrer ist eine zentrale Figur in einem presserechtlichen Verfahren Woelkis gegen den Axel Springer-Verlag und einen "Bild"-Reporter.
Woelki wehrt sich derzeit in einem presserechtlichen Verfahren gegen einen Bericht der "Bild"-Zeitung über die Beförderung des Pfarrers zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten 2017.
Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe.
Ein Springer-Sprecher sagte, man halte die Berichterstattung für rechtlich zulässig.
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