Stadt Köln weitet Böllerverbot an Silvester aus
Köln – Köln verbietet wegen der Corona-Pandemie das Böllern an Silvester in Teilen der Stadt.

Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, sei in bekannten Böller-Hotspots das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten, teilte die Stadt am Freitag mit.
Das Verbot gilt unter anderem für die Domumgebung, die Altstadt, die Brücken, die Rheinufer und Ausgehbereiche wie das Belgische Viertel, die Südstadt und das Zülpicher Viertel.
Aber auch die Zentren von Stadtteilen wie Chorweiler und Mülheim sind betroffen. Das Feuerwerksverbot solle dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen zu verhindern.
Zudem solle es bewirken, dass die Krankenhäuser nicht durch zusätzliche Patienten etwa durch Brandverletzungen überstrapaziert würden.
In den Verbotszonen sei in den zurückliegenden Jahren aus größeren Menschenansammlungen heraus in erheblichem Umfang Pyrotechnik gezündet und abgebrannt worden, so die Stadt. Es handele sich um bekannte "Hotspots".
Hier gilt das Feuerwerksverbot an Silvester
- Domumgebung
- Altstadt
- Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und Bereich Deutz Nord (insbesondere Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch)
- Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd
- Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
- Zülpicher Viertel
- Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
- Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
- übrige Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet
- Deutzer Freiheit ab der Kreuzung Mindener Straße bis zur Kreuzung Justinianstraße
- Brüsseler Platz inklusive Michael und unmittelbare Umgebung - Chlodwigplatz und dessen Umgebung - Bereich Görlinger Zentrum (Bocklemünd/Mengenich)
- Bereich Chorweiler Zentrum mit Pariser Platz, Liverpooler Platz, Turkuplatz und Grazer Steig (über Mercatorstraße und Chorweiler Zubringer)
- Wiener Platz und Frankfurter Straße
- Frankfurter Straße ab Genovevastraße bis Montanusstraße
- Keupstraße ab Ecke Schanzenstraße bis Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße
Titelfoto: Christophe Gateau/dpa