Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Skandal-Kardinal Woelki ab

Köln - Die Staatsanwaltschaft Köln lehnt Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki (66) wegen einer eidesstattlichen Versicherung zu dem früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz (†79) ab.

Um Kardinal Woelki (66) wird es einfach nicht ruhig - auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen ihn zulässt.
Um Kardinal Woelki (66) wird es einfach nicht ruhig - auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen ihn zulässt.  © Sebastian Gollnow/dpa

Woelki war unter anderem von drei Priestern angezeigt worden, weil sie ihm eine falsche eidesstattliche Versicherung vorgeworfen hatten. Es gebe jedoch keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, teilte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Donnerstag mit.

Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Anzeigen wegen einer anderen eidesstattlichen Versicherung von Woelki würden noch geprüft, sagte Willuhn.

Dem 2019 gestorbenen Pilz werden Missbrauchsvorwürfe gemacht. Woelki hatte in einem presserechtlichen Verfahren versichert, erst ab der vierten Juniwoche dieses Jahres mit dem Fall befasst worden zu sein.

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Der Deutschlandfunk und die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" hatten hingegen berichtet, dass Woelkis Büroleiterin bereits Anfang Mai einen mutmaßlichen Betroffenen für Ende Juni zu einem Gespräch mit dem Kardinal eingeladen hatte.

Dem Mann soll von Pilz sexualisierte Gewalt angetan worden sein.

Woelki weist jegliche Anschuldigungen von sich

Drei katholische Priester erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen Woelki wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Woelki wies die Vorwürfe in einem Interview der Deutschen-Presse-Agentur zurück.

Der Betroffene habe sich für ein Gespräch mit ihm angemeldet, und sein Sekretariat habe mit ihm einen Termin ausgemacht, "ohne zu wissen, wen er da gegebenenfalls beschuldigen würde", sagte Woelki.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an. Dass in dem Schreiben an den mutmaßlichen Betroffenen die Wendung "Der Kardinal hat mich gebeten" verwendet worden sei, deute nicht darauf hin, dass sich dieser zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon mit der Angelegenheit beschäftigt habe. Vielmehr sei dies eine Standardformulierung in amtlichen Schreiben.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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