Weil ein wichtiges Gutachten fehlt: Muezzin in Köln bleibt stumm!

Köln - Köln will im Rahmen eines Modellprojekts Rufe von Muezzins zum Freitagsgebet ermöglichen - nach wie vor ist aber unklar, wann sie zu hören sein werden.

Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld leuchtet in der Abenddämmerung von innen.
Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld leuchtet in der Abenddämmerung von innen.  © Christoph Driessen/dpa

Es sei noch nicht abzusehen, wann es einen Gebetsruf geben werde, sagte eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe zwar zwei Anträge von Moscheegemeinden.

Aber bisher habe noch nicht darüber entschieden werden können, "weil die Moscheegemeinden jeweils noch nicht das erforderliche Lärmgutachten eingereicht haben". "Der Stadt Köln liegen keine Informationen darüber vor, wann die Gemeinden dies tun wollen", sagte sie.

Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert.

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Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantwortet oder Beschwerden annimmt.

Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung.

Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. Die Initiative war breit diskutiert worden.

Titelfoto: Christoph Driessen/dpa

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