Bruchteil-Bußgelder für Verstöße gegen Corona-Impfpflicht in Pflege in Bayern
München - Verstöße gegen die Coronavirus-Impfpflicht in der Pflege sollen in Bayern nur mit einem Bruchteil des möglichen Bußgeldes von 2500 Euro geahndet werden.

Der rein theoretische Bußgeldrahmen werde nicht vollständig ausgeschöpft, "im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen", erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem Coburger Tageblatt.
Entsprechende Vorgaben für feste Bußgelder fehlen: "Es obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, im konkreten Einzelfall eine angemessene Höhe festzulegen."
Dabei sollen den Ministeriumsangaben zufolge auch eine etwaige Teilnahme an der empfohlenen Corona-Impfberatung, die finanzielle Situation beziehungsweise das Einkommen der Betroffenen, die regionale und zudem einrichtungsbezogene Versorgungssituation sowie eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine Kündigung mit einbezogen werden.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (57, CSU) hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf ein gestuftes Verfahren mit Augenmaß zu setzen. Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn auch nach entsprechenden Aufklärungsgesprächen und darüber hinaus einer formalen Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vorgelegt wird.
Letzte Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots. Demnach wurden bis zum Stichtag am 8. Mai insgesamt 30.742 Personen in der Pflege gemeldet, die weder als geimpft noch als genesen gelten. Landesweit seien in den Bereichen Pflege und Gesundheitswesen rund 780.000 Personen beschäftigt (Stand 2019).
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa