Achtung, Urlauber! Dieses Souvenir darf man nicht mit nach Deutschland nehmen

München - Reisende wollen mit einem Souvenir ein Stück aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen. Ein besonderes "Andenken" machte nun am Münchner Flughafen Probleme - und das nicht zum ersten Mal.

Der Zoll musste die geschützten Korallenstücke beschlagnahmen.
Der Zoll musste die geschützten Korallenstücke beschlagnahmen.  © Hauptzollamt München

Bereits Anfang Juni 2022 entdeckten Beamte des Zolls am Flughafen München mehr als sieben Kilogramm verschiedenster geschützter Korallen im Gepäck von Reisenden.

Die Passagiere waren auf dem Rückweg aus Thailand und Curaçao und hatten sich als privates Andenken Korallenstücke mitgenommen.

Beim Durchleuchten des Gepäcks staunten die Zöllner nicht schlecht: Teilweise sehr große Korallenbruchstücke von bis zu 15 mal 15 Zentimeter kamen zum Vorschein.

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Ein Koffer erhielt fast fünf Kilogramm der geschützten Korallen.

Da die Urlauber keine erforderlichen Artenschutzdokumente vorweisen konnten, wurden die "Souvenirs" beschlagnahmt.

"Wir erleben es leider immer wieder, dass Reisende solche Souvenirs aus ihrem Urlaub mitbringen wollen. Spätestens bei der Zollkontrolle erfolgt dann die große Enttäuschung", erklärt Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

"Mein Appell an alle Reisenden ist deshalb: Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken", empfiehlt der Sprecher.

Titelfoto: Hauptzollamt München

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