Kurioser Fall! Unbelehrbarer Dieb hält die Polizei auf Trab
München - Ein ums andere Mal hat ein 60 Jahre alter Mann am zurückliegenden Sonntagabend am Hauptbahnhof in München sein Glück beim Stehlen versucht. In lediglich zwei Stunden hat er dabei gleich drei Diebstähle begangen.

Nachdem der dreiste Dieb zum dritten Mal bei seinen Taten erwischt worden war - ein von der Polizei erteiltes Hausverbot sowie drüber hinaus auch ein Platzverweis hatten zuvor nicht geholfen - landete der Unbelehrbare in Untersuchungshaft.
Laut zuständiger Bundespolizei hatte der Mann am frühen Abend zunächst in einem Laden mehrere Getränkedosen aus einem Kühlregal genommen und diese in der Folge in eben jenem entleert.
Durch das Entleeren wurden den Angaben nach Ware sowie die Kühlvorrichtung selbst beschädigt.
Sein Plan? Die leeren Dosen wollte er im Anschluss in einem Pfandautomaten zu Geld machen. Nach dem Vorfall um 19 Uhr erhielt er ein Hausverbot, blieb allerdings zunächst weiter auf freiem Fuß.
Nur wenige Minuten nach dem ersten Zwischenfall am Hauptbahnhof und direkt vor den Augen der wegen des nun angezeigten Hausfriedensbruches erneut alarmierten Beamten war der 60-Jährige nicht nur zum Ort der ersten Tat zurückgekehrt, sondern versuchte auch noch, Socken zu klauen.
Die Beamten schritten sofort ein. Bei einer anschließenden Durchsuchung fand die Bundespolizei dann zudem eine Dose, welche der Mann bei seiner Befragung aus dem Büro des im Landen angestellten Detektivs entwendet hatte.
Mann nach dem dritten Zwischenfall am Münchner Hauptbahnhof von Polizei festgenommen
Nur kurze Zeit später erschien eine 67-jährige Frau auf der Wache der Bundespolizei und gab an, dass ihr zwei Rucksäcke mit Inhalt entwendet worden seien. Eine unmittelbare Auswertung der Videoaufzeichnungen förderte zutage, dass auch hierfür der noch immer freie 60-Jährige, der nach der zweiten Tat einen Platzverweis erhalten hatte, verantwortlich war. Festnahme!
Der Mann, der derzeit über keinen festen Wohnsitz verfügt, muss sich nach seinen Taten vom Sonntagabend nun entsprechend wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, versuchten Betruges und Hausfriedensbruch verantworten.
Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa