Bayern lockert sich: Neue Regeln für Partys, Shopping, Schwimmbäder und mehr

München - Nach drei Monaten im Corona-Ausnahmezustand dürfen sich wieder bis zu zehn Menschen in Bayern im öffentlichen Raum treffen. Im privaten Umfeld gibt es gar keine Beschränkungen mehr. 

Doch das sind nicht die einzigen Änderungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die die Staatsregierung beschlossen hat. 

Kann ich wieder eine größere Party feiern?

Ja - sofern es sich um Familienfeiern wie Hochzeiten oder Geburtstage handelt. 

Ab Montag sind in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Partys im Sinne eines Discobesuchs bleiben aber tabu. Auch öffentliche Festivitäten fallen unter das Verbot von Großveranstaltungen, das bis Ende August gilt.

Darf unsere Stammtischrunde wieder zusammenkommen?

Ja. Zum einen wurden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Seit Mittwoch dürfen zehn Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen, die nicht mehr zwingend aus höchstens zwei Haushalten sein müssen. 

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht gelten aber weiterhin. Zum anderen gelten die Lockerungen für Veranstaltungen beispielsweise auch für Vereinssitzungen.

"Stammtisch" steht auf einem Tisch in einem Biergarten. Auch wenn sich täglich noch Menschen in Bayern an dem neuartigen Coronavirus infizieren, drosselt die Staatsregierung die Gegenmaßnahmen wieder ein wenig herunter.
"Stammtisch" steht auf einem Tisch in einem Biergarten. Auch wenn sich täglich noch Menschen in Bayern an dem neuartigen Coronavirus infizieren, drosselt die Staatsregierung die Gegenmaßnahmen wieder ein wenig herunter.  © Armin Weigel/dpa

Kann ich mehr shoppen?

Jein. An den Öffnungszeiten ändert sich nichts, aber es dürfen mehr Menschen in ein Geschäft. 

Ab Montag können sich in Läden rund doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter aufhalten wie bisher. Genau genommen muss der Handel andersrum denken: Zulässig ist eine Person pro zehn Quadratmeter - so kann jeder ausrechnen, wie viele Menschen in sein Geschäft dürfen. Bislang war nur eine Person auf 20 Quadratmetern erlaubt. 

Die heruntergesetzte Grenze gilt auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos.

Mit den neuen Lockerungen dürfen nun rund doppelt so viel Menschen in ein Geschäft.
Mit den neuen Lockerungen dürfen nun rund doppelt so viel Menschen in ein Geschäft.  © Peter Kneffel/dpa

Brauchen Mitarbeiter weiter Masken?

Wenn sie an Kassen oder Theken von Ladengeschäften oder an Rezeptionen sitzen, die etwa durch Glasscheiben zuverlässig geschützt werden, entfällt die Pflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Wo ist Schwimmen möglich?

Freibäder sind schon länger wieder geöffnet. 

Aber auch wenn das Wetter wieder besser wird, dürfen ab Montag ebenso Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen wieder besucht werden. 

Neben Freibädern dürfen nun auch wieder Wellness-Bereiche und Hallenbäder öffnen.
Neben Freibädern dürfen nun auch wieder Wellness-Bereiche und Hallenbäder öffnen.  © Sven Hoppe/dpa

Bleiben die Kinos so leer wie bisher?

Das muss nicht sein. Bei Kulturveranstaltungen sind ab Montag wieder mehr Zuschauer erlaubt - in Innenräumen bis zu 100 mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200. 

Auch hier gilt weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Verdopplung der Höchstzahl bei den Besuchern soll der Kulturbranche entgegenkommen. Wegen der bisherigen Auflagen waren viele Veranstaltungen für die Organisatoren und Betriebe unwirtschaftlich.

Werden die Abstandsregeln für Kirchenbesucher angepasst?

Ja. Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab Montag ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. 

Für kirchliche Feiern wie Beerdigungen gelten zudem dieselben Teilnehmerzahlen wie für andere Veranstaltungen.

Darf wieder gesungen werden?

Ja. Wegen der Verbreitung der Viruspartikel über sogenannte Aerosole stand das Singen lange in der Kritik. Laien-Chöre dürfen ab Montag aber wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern. 

Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und regelmäßiges Lüften wird Pflicht.

Wie sieht es mit Sport aus?

Ab Montag ist der Lehrgangsbetrieb wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen werden aufgehoben. 

Die Teilnehmerbegrenzung ist dann abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa, Peter Kneffel/dpa, Sven Hoppe/dpa

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