Messer-Mord an Union-Fan (†19): Urteil steht fest!

Berlin - Elf Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf den 19-jährigen Karl M. auf einem Supermarkt-Parkplatz in Berlin-Prenzlauer Berg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden

Der Angeklagte hält sich in einem Gerichtssaal im Landgericht ein Papier vor sein Gesicht.
Der Angeklagte hält sich in einem Gerichtssaal im Landgericht ein Papier vor sein Gesicht.  © Paul Zinken/dpa

Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 29-Jährigen am Dienstag des Mordes schuldig.

Es sei ihm bei der Tat im Februar 2019 darum gegangen, Frust abzureagieren. Der 19-Jährige habe auf Beleidigungen des ihm fremden Mannes nicht reagiert und "eigentlich alles richtig gemacht". Er wurde durch einen Stich in Höhe des Herzens tödlich getroffen.

Bei dem zufälligen Zusammentreffen im Februar 2019 habe der Jüngere der beiden "von der ersten bis zur letzten Sekunde" nichts anderes getan als zu deeskalieren und sich zu schützen.

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Der Angeklagte habe hingegen Streit gesucht. "Er wollte Dampf ablassen", sagte der Vorsitzende Richter. Der 29-Jährige sei bereits seit längerem unzufrieden mit seinen Lebensumständen gewesen. Diese seien von Drogen, Alkohol und Perspektivlosigkeit geprägt gewesen. Er sei "sehr frustriert" gewesen.

Der deutsche 19-Jährige, der in der Altenpflege gearbeitet haben und Fan des Berliner Fußballvereins 1. FC Union gewesen sein soll, war mit einem Bekannten unterwegs, als beide auf einem Parkplatz auf den aus Rumänien stammenden Angeklagten trafen. Nach Beleidigungen schubste dieser nach Darstellung des Gerichts den 19-Jährigen. Der Attackierte habe die Arme in Abwehrhaltung genommen und nicht zurückgeschlagen. Kurz darauf sei es dann zu dem Messerangriff gekommen.

Der Angeklagte habe "Dominanz um jeden Preis, auch unter Einsatz eines Messers" zeigen wollen, hieß es weiter im Urteil. Aus niedrigen Beweggründen habe er dem Opfer einen Messerstich seitlich in den Rücken versetzt. Der 19-Jährige starb wenig später. Das Gericht ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus, der Angeklagte hatte hingegen eine Tötungsabsicht zurückgewiesen.

Seine Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Die Version des Angeklagten, es habe wechselseitige Beleidigungen gegeben, sei widerlegt. Seine damalige Alkoholisierung führe nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit.

Der 29-Jährige wurde zudem verurteilt, den Eltern des Getöteten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 70.000 Euro zu zahlen. Die Richter ordneten außerdem an, dass der Angeklagte wegen seiner Alkoholprobleme zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Blumen und Kerzen sowie ein Fan-Schal vom 1. FC Union haben Menschen auf einem Parkplatz an der Stahlheimer Straße abgelegt.
Blumen und Kerzen sowie ein Fan-Schal vom 1. FC Union haben Menschen auf einem Parkplatz an der Stahlheimer Straße abgelegt.  © Paul Zinken/dpa

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