Frau brutal vergewaltigt, niedergestochen und in Wald vergraben: Kommt der Täter frei?

Aschaffenburg/Offenbach - Er soll eine Frau aus dem Raum Offenbach brutal vergewaltigt, fast erstochen, die Totgeglaubte in einem Wald in Aschaffenburg verscharrt haben - und dafür lebenslang ins Gefängnis kommen.

Für seine Taten sollte der damals 56-Jährige lebenslang hinter Gitter - doch es könnte ganz anders kommen (Symbolbild).
Für seine Taten sollte der damals 56-Jährige lebenslang hinter Gitter - doch es könnte ganz anders kommen (Symbolbild).  © 123RF

Doch das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgeführt, weil der Verteidiger des Mannes erfolgreich Revision eingelegt hat. Die Verhandlung sei für den 26. Juni angesetzt, teilte eine BGH-Sprecherin am Freitag mit (Az.: 104 Js 10594/17 Ks).

Das ist insofern etwas Besonderes, als dass nach BGH-Angaben nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen eine Hauptverhandlung angesetzt wird. Zuerst hatte die Main-Post darüber berichtet.

Rund 30 Jahre nach der Tat hatte das Landgericht Aschaffenburg den Peiniger der damals 22 Jahre alten Frau wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Das Gericht sah im vergangenen Mai die Mordabsicht des damals 56-Jährigen als erwiesen an. Der Anwalt hatte bei seiner Revision mehrere Gründe angegeben, wie er auch der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Der Pflichtverteidiger hatte in dem Prozess vor dem Landgericht einen Freispruch gefordert, weil für ihn versuchter Mord nicht ausreichend belegt sei. Vergewaltigung oder versuchter Totschlag wären nach der langen Zeit verjährt.

Er hatte argumentiert, sein Mandat sei während der Tat benebelt gewesen, habe nicht geplant gehandelt und auch Jahrzehnte unter seiner Schuld gelitten und die Tat bereut.

Das Gericht folgte aber mehr der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Der Mann sei zwar betrunken gewesen, sei aber Alkohol gewöhnt und habe strukturiert handeln können.

Indem er unter anderem Zigarettenkippen einsammelte, Autositze abklopfte und der Frau ihre Kleidung abnahm, habe er versucht, die Tat zu verdecken.

Titelfoto: 123RF

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