In KZ-Gedenkstätte Holocaust geleugnet? Strafbefehl gegen AfD-Hetzer beantragt
Neuruppin/Oranienburg - Gut ein Jahr nach dem Skandal um eine Besuchergruppe der AfD in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Oranienburg einen Strafbefehl gegen einen Teilnehmer beantragt.

Der Strafbefehl mit dem Ziel einer Geldstrafe laute auf den Tatvorwurf der Volksverhetzung und Störung der Totenruhe, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Zur Höhe der beantragten Geldstrafe gab es keine Angaben. Das Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Beschuldigten sei mangels Beweisen eingestellt worden, so die Behörde.
Die Besuchergruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, war im Juli 2018 aus der Gedenkstätte verwiesen worden, weil Teilnehmer Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben sollen, wie Stiftungssprecher Horst Seferens erklärte.
Unter anderem soll die Existenz von Gaskammern negiert worden sein (TAG24 berichtete).
