Darum solltet Ihr auch beim kleinsten Lackschaden nie Fahrerflucht begehen!
Berlin - Es gehört zum traurigen Alltag nicht nur auf Supermarkt-Parkplätzen: Doch wer beim Ausparken oder Rangieren ein anderes Auto oder Gegenstände touchiert und einfach wegfährt, dem droht ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Das gilt auch bei kleinen oder kaum sichtbaren Schäden.
Übersteigt der Sachschaden einen Wert von 1300 Euro, kann dem Verursacher sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Auch die Haftpflichtversicherung kann bei Fahrerflucht Rückforderungsansprüche stellen! Dann holt sie sich den Betrag vom Versicherten zurück, nachdem sie den Schaden am anderen Wagen beglichen hat.
So entgeht Ihr Ärger: Wenn der Besitzer des beschädigten Wagens nicht am Unfallort auftaucht, reicht ein Zettel mit den Kontaktdaten an dessen Windschutzscheibe nicht aus.
Der Verursacher sollte auf den anderen Fahrer warten – mindestens 30 bis 90 Minuten.
Erscheint der Geschädigte nicht innerhalb dieser Zeit am Unfallort, muss der Verursacher so schnell wie möglich die Polizei verständigen.
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