Edel-Bordell "Artemis": Gericht bläst Anklage gegen Puff-Besitzer ab

Berlin - Mehr als zweieinhalb Jahre nach einer großen Razzia mit 900 Polizisten im Edel-Bordell "Artemis" kommen dessen Betreiber bis auf weiteres nicht vor Gericht. Schuld sind auch Mängel in der Anklageschrift.

Das 4000 Quadratmeter FKK- und Wellness-Paradies "Artemis".
Das 4000 Quadratmeter FKK- und Wellness-Paradies "Artemis".  © DPA

Mehr als zweieinhalb Jahre nach einer großen Razzia im Bordell "Artemis" kommen dessen Betreiber bis auf weiteres nicht vor Gericht.

Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Geschäftsführer und drei Hausdamen nicht zugelassen, bestätigte eine Sprecherin einen "Tagesspiegel"-Bericht gegenüber der DPA.

Es ging um den Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern.

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Die Kammer werte die Tätigkeit von Prostituierten und Masseuren in dem Bordell jedoch als Selbstständigkeit, sagte die Sprecherin.

Die Prostituierten hätten zum Beispiel selbst Eintritt für den Besuch im "Artemis" zahlen müssen, hieß es.

Unzählige Polizei-Autos standen am 14. April 2016 vorm "Artemis".
Unzählige Polizei-Autos standen am 14. April 2016 vorm "Artemis".  © DPA

Die Ermittler hatten hingegen von Scheinselbstständigkeit gesprochen, es habe Dienst- und Schichtpläne sowie Anweisungen der Betreiber gegeben.

Das Bordell war am 14. April 2016 von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden.

Danach hatte die Staatsanwaltschaft von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung gesprochen.

Den Betreibern wurde vorgeworfen, 17,5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Ein damaliger Oberstaatsanwalt zog einen Vergleich mit dem Gangster Al Capone im Chicago der 20er Jahre.

Jetzt sollen die Beschuldigten sogar entschädigt werden – unter anderem für ihre Zeit in U-Haft. Deren Anwälte sprachen in einer Erklärung von einer vollständigen Entlastung ihrer erleichterten Mandanten und dem Ende eines "Martyriums".

Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen.

Titelfoto: DPA

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