Nach Amoklauf mit Machete: 38-Jähriger kann nicht bestraft werden
Macheten-Angriff in Quelle: 38-Jähriger muss in Psychiatrie
Bielefeld – Im Mai diesen Jahres löste ein 38-Jähriger durch seinen Amoklauf in Quelle einen Großeinsatz der Polizei aus (TAG24 berichtete). Dabei verletzte der psychisch kranke Mann mehrere Nachbarn. Rechtlich kann er jedoch nicht bestraft werden.

Im Mai war der drogenabhängige Angeklagte in seiner Nachbarschaft mit einem Baseballschläger und einer Machete Amok gelaufen. In der Erwinstraße in Quelle verletzte er mehrere Passanten teils schwer.
Laut des Vorsitzenden Richters Georg Zimmermann müsse der 38-Jährige sich umgehend in Behandlung begeben. "Da geben wir uns keinen Illusionen hin", betonte er laut Berichten der Neuen Westfälischen in seiner Urteilsbegründung.
Da der Bielefelder seit etlichen Jahren unter einer schizoaffektiven Störung leidet, beging er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit. Strafrechtlich konnte er somit nicht belangt werden. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts ordnete nun jedoch die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Somit ging der 38-Jährige auf seine Nachbarn los, weil er in seinem Wahn davon überzeugt war, sie würden schlecht über ihn reden und ihn "verbal vergewaltigen", wie er in der Gerichtsverhandlung preisgab.
Beim Schlag "nicht voll durchgezogen"

So stürmte der Angeklagte am 23. Mai, bewaffnet mit einem schweren Aluminium-Baseballschläger und einer Machete, zunächst in den Vorgarten der Nachbarn.
Dort schlug er einem der beiden Männer von hinten gegen den Kopf. Die herbei eilenden Helfer hielt er sich mit einer Machete vom Leib, wobei er einen weiteren Nachbarn am Schlüsselbein.
Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an und konnte den Amokläufer widerstandslos festnehmen. Vor Gericht zeigte er sich im Hinblick auf seine Erkrankung jedoch kaum einsichtig. Seine Medikamente halte er für überflüssig.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging das Gericht jedoch nicht davon aus, dass der passionierte Waffensammler mit einer bewussten Tötungsabsicht handelte.
Das Opfer habe bei dem laut Zimmermann "potenziell lebensgefährlichen" Schlag lediglich eine Gehirnerschütterung sowie eine Platzwunde davon getragen.
Dies bestätige, dass der kräftig gebaute Angreifer "nicht voll durchgezogen" habe, "denn dann wäre sicherlich Schlimmeres passiert". Diesem Argument folgte die Kammer und ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt an.


Fotos: Christian Mathiesen