"Hanebüchene Propaganda": Vorwürfe gegen Unterstützer von Haverbeck falsch?
Bielefeld - Die Vorwürfe von Uwe Nelle-Cornelsen, Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede, möchte Markus Walter nicht auf sich sitzen lassen. Dem Unterstützer von Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wurde "hanebüchene Propaganda" vorgeworfen (TAG24 berichtete).

Walter plädierte auf seiner Seite "Freiheit für Ursula" für einen Einzeltransport der 89-Jährigen zu einem Berufungsprozess nach Hamburg im September. Dazu gibt es einen Brief der gebürtigen Vlothoerin, den Walter von ihr aus dem Gefängnis erhielt.
Darin schreibt sie, sie habe den Abteilungsleiter gefragt, wie sie "als streng bewachte Straftäterin zum Gericht nach Hamburg" kommen soll. Daraufhin erhielt sie die Antwort, dies würde "mit der allwöchentlichen festgesetzten Tour nach Norddeutschland" geschehen.
Nach mehreren Stationen käme die 89-Jährige schließlich fünf Tage später am Zielort an. Für sie als bald Neunzigjährige sei das nicht zumutbar, habe sie geantwortet. Markus Walter teilt diese Auffassung. "Ich besuche Ursula Haverbeck regelmäßig in der JVA in Brackwede", sagt er im Gespräch mit TAG24.
Eine fünftägige Fahrt käme einer "Todesfahrt" gleich.
Nachdem die 89-Jährige die Antwort des Abteilungsleiters bekam, soll sie einen Antrag bei der vorsitzenden Richterin gestellt haben, um zwei Tage Gerichtsurlaub zu erhalten und "um am Dienstag mit einem 'Reisemarschall' im Leihwagen nach Hamburg ins Hotel zur Übernachtung gebracht zu werden".

2004 wurde sie mit 75 Jahren erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt. Aktuell muss sie mehr als zwei Jahre Haft absitzen (TAG24 berichtete). "Aber es geht ihr dort gut, hat sie mir erzählt", so Walter.
Dennoch sei ein Transport im Sammelbus nicht zumutbar, bestärkt er seinen Standpunkt. Ob sie tatsächlich in so einem Sammeltransport unterwegs sein wird, ist ungewiss.
Nelle-Cornelsen konnte auf Anfrage von TAG24 "aus datenschutzrechtlichen wie auch aus Sicherheitsgründen" keine Auskunft über den Transport "einzelner Gefangener" geben.
Er sicherte allerdings nochmals zu, dass es grundsätzlich so sei, dass "aus besonderen Gründen, z. B. wegen gesundheitlicher Probleme oder aus Gründen der Sicherheit" Einzeltransporte durchgeführt werden.
Auch bei Haverbeck sei eine Einzelfallprüfung erfolgt, "so dass vollzuglicherseits alles getan wird, damit die Gefangene sicher und unbeschadet dem Gerichtsort zugeführt wird."
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