Autofahrer fotografierten Unfall auf A4: Polizei kassiert Gaffer ab
Burkau - Erst krachte es, dann klickte es: Ein spektakulärer Unfall rief am Mittwoch Polizei und Ordnungskräfte auf die Autobahn 4 (TAG24 berichtete).

Dort mussten sie nicht nur ein Trümmerfeld räumen, sondern auch Gaffer abstrafen. Denn diese werden mittlerweile für Retter und andere Autofahrer zu einer Gefahr.
Gegen 5.20 Uhr war es passiert: "Ein Audi Q7 war auf der Überholspur unterwegs", sagt Polizeisprecher Philipp Marko (25). "Dabei kam er auf den rechten Fahrstreifen und fuhr auf einen Sattelzug auf."
Glücklicherweise gab es bei dem Unfall keine Verletzten, allerdings bleiben 100.000 Euro Sachschaden und ein über 100 Meter langes Trümmerfeld zurück.
Offenbar ein interessanter Anblick für andere Autofahrer. "Die eingesetzten Beamten stellten fest, dass zwei Autofahrer ihre Handys herausholten und Aufnahmen anfertigten", so Marko.
"Da Handy am Steuer verboten ist, wurden sie angehalten und die Personalien festgestellt. Sie erwarten 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg."

Dass die Filmer tatsächlich eine Gefahr sind, bestätigt auch Andreas Rümpel (60), Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Sachsen: "Wer filmt wird plötzlich langsamer", sagt er TAG24.
"Für Normalfahrende ist das unerwartet, in der Vergangenheit kam es schon oft zu Auffahrunfällen dadurch."
Auch für die Rettungskräfte kann es gefährlich werden, denn wer mit dem Handy beschäftigt ist, konzentriert sich nur noch schlecht auf die Straße. "Die Filmer müssen sich auch fragen, was sie ihreren Passagieren zumuten", so Rümpel.
"Wir müssen oft Passanten psychologisch betreuen lassen, die zufällig Unfälle gesehen haben. Das sollte man im Kopf haben, bevor man beispielsweise mit Kindern auf dem Rücksitz extra langsam an einer Unfallstelle vorbeifährt."
Um diesen Gefahren vorzubeugen, plant das Verkehrsministerien seine Autobahnmeistereien mit Sichtschutzwänden auszurüsten.
So ist die Rechtslage
Wenn die Sensationsgier die Vernunft besiegt, zückt so mancher das Handy, schießt hemmungslos Fotos. Nicht nur wer das während er Fahrt macht, bekommt schnell Ärger mit dem Gesetz. So verbietet es auch das Strafgesetz. Bildaufnahmen anzufertigen, die die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen. Selbst das Übertragen solcher Bilder ist verboten. Ebenfalls und ganz selbstverständlich strafbar ist die Behinderungen der Einsatzkräfte durch aggressives Gaffen. Auch zivilrechtlich können Unfallopfer gegen die ungewollten Fotografen vorgehen und Schadensersatz dafür verlangen. eho


Titelfoto: Rocci Klein