Prozess gegen Mitbewohner: Hammer-Mord in den Wanderer-Werken?

Chemnitz - Wurde der Arbeitslose Maik G. (28) in den ehemaligen Wanderer-Werken zum Mörder? 2017 soll er seinen Mitbewohner Gerd S. († 20) in die Industriebrache gelockt und dort getötet haben (TAG24 berichtete). Erst zwei Monate später wurde der Leichnam entdeckt. Das Landgericht Chemnitz verhandelt wegen Mordes.

Maik G. (28) muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht Chemnitz verantworten.
Maik G. (28) muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht Chemnitz verantworten.  © Harry Härtel/Haertelpress

Zum Prozessauftakt am Montag schwieg der Chemnitzer. Im Laufe des Verfahrens will er sich unter Umständen äußern. Der gelernte Kfz-Mechatroniker lebte mit seinem Opfer in einer WG. Oberstaatsanwalt Bernd Vogel spricht von "Spannungen", die es zwischen beiden gegeben haben soll.

G. wollte seinen Mitbewohner offenbar loswerden, lockte ihn laut Anklage zwischen Juli und August 2017 in ein Verwaltungsgebäude der ehemaligen Wanderer-Werke in der Zwickauer Straße. Dort soll er mit einem Zimmermannshammer viermal auf den Kopf von S. eingeschlagen haben. Die Leiche wies außerdem tiefe Schnitte an Hals und Nacken auf.

Todesursache: offenes Schädel-Hirn-Trauma. "Die Spurenlage zeigt uns, dass die Leiche vom Erdgeschoss in den Keller bewegt wurde, um sie zu verstecken", so Oberstaatsanwalt Vogel. Im Keller wurde S. Mitte September 2017 von Passanten gefunden.

Am 13. September 2017 entdeckten Passanten eine leblose Person in der Industriebrache in der Zwickauer Straße.
Am 13. September 2017 entdeckten Passanten eine leblose Person in der Industriebrache in der Zwickauer Straße.  © Harry Härtel/Haertelpress

Unklar ist die Zurechnungsfähigkeit Maik G.s. "Der Angeklagte ist schwer zugänglich und hat psychische Probleme. Ein Gutachter prüft die Schuldfähigkeit."

Demnach komme auch eine Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht. Ansonsten droht G. lebenslange Haft.

"Besonders hervorzuheben ist die Heimtücke der Tat", sagt Vogel. Das Opfer hatte wohl Drogenprobleme. Ihm drohten Anklagen wegen Drogenbesitz und Diebstahl.

Am 22. Oktober wird der Mordprozess fortgesetzt. Dann soll unter anderem der Bruder des Opfers aussagen. Das Urteil könnte Ende November fallen.

Mördern droht lebenslange Haft

Bei den meisten Deliktarten gibt es einen Strafrahmen, der je nach Schwere der Tat variiert - nicht so bei Mord: Für Mörder sieht das Strafgesetzbuch (StGB) ohne Wenn und Aber eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Es gilt die absolute Strafandrohung - das heißt, bei Schuldsprechung gibt es keinen Spielraum, sofern die Mordmerkmale (zum Beispiel Mordlust, Habgier, niedrige Beweggründe, Heimtücke oder Verdeckungstat) erfüllt sind. Fehlen diese, ist von Totschlag (fünf Jahre bis lebenslang) auszugehen.

Am 13. September 2017 entdeckten Passanten eine leblose Person in der Industriebrache in der Zwickauer Straße.
Am 13. September 2017 entdeckten Passanten eine leblose Person in der Industriebrache in der Zwickauer Straße.  © Harry Härtel/Haertelpress
Bei dem Toten handelte es sich um Gerd S. († 20). Maik G. soll ihn in einem Nebengebäude der ehemaligen Wanderer-Werke mit einem Hammer getötet haben.
Bei dem Toten handelte es sich um Gerd S. († 20). Maik G. soll ihn in einem Nebengebäude der ehemaligen Wanderer-Werke mit einem Hammer getötet haben.  © Polizei

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