Katzenhaltung Mietwohnung: Darf der Vermieter Katzen verbieten?

Nach langer Suche findet man die perfekte Wohnung für sich und seine Katze. Katzen sind Familienmitglieder. Daher ist es selbstverständlich, dass Katzen bei einem Umzug mitkommen, egal wohin man zieht. Doch dann erhält man den Mietvertrag, in dem steht, dass eine Tierhaltung verboten ist. Die Katze abgeben kommt nicht infrage und ein Rechtsstreit ist zu teuer, also was tun? Und Darf der Vermieter Katzen überhaupt verbieten?

Fakten zur Katzenhaltung in Mietwohnungen jetzt im Katzenratgeber.

Kann der Vermieter die Katzenhaltung verbieten?

Katzenhaltung in der Mietwohnung: Ist das grundsätzlich erlaubt?
Katzenhaltung in der Mietwohnung: Ist das grundsätzlich erlaubt?  © 123RF/vsviridova

Ein grundsätzliches Verbot der Katzenhaltung in Mietwohnungen ist nicht zulässig. Die Katzenhaltung darf nicht pauschal verboten werden (BGH Urteil), da sie eine normale und vertragskonforme Nutzung der Mietwohnung darstellt.

Somit benötigt Ihr generell keine explizite Erlaubnis des Vermieters, wenn Ihr eine Katze halten wollt.

Ist im Mietvertrag beispielsweise eine Haltung von Kleintieren gestattet oder wird gar nicht auf die Haltung von Haustieren eingegangen, kann als Mieter oder Mieterin davon ausgegangen werden, dass Katzen nicht grundsätzlich verboten sind.

Deine Katze zwinkert Dich ständig an? Das will sie Dir sagen
Katzenratgeber Deine Katze zwinkert Dich ständig an? Das will sie Dir sagen

Anders sieht es aus, wenn die Katzenhaltung im Mietvertrag explizit erwähnt wird.

Katzenhaltung in Mietwohnungen: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Mitunter enthält ein Mietvertrag eine Individualregelung zur Katzenhaltung. Diese kann zum Beispiel regeln, dass der Vermieter die Haltung von Katzen in seinem Wohneigentum verbietet.

Habt Ihr einen Mietvertrag mit einer entsprechenden Individualvereinbarung unterschrieben, so gelten die Regelungen dieses Vertrages und es kann sein, dass Ihr keine Katze in Eurer Wohnung halten dürft.

Vermieter Katze verschweigen

Was passiert, wenn ich trotzdem eine Katze halte?

Eine Katzenhaltung in einer Wohnung, für die ein unterschriebenes Katzenhaltungsverbot gilt, kann vom Vermieter als Vertragsbruch ausgelegt werden. Bekommt der Vermieter also mit, dass Ihr eine Katze haltet, so hat dieser theoretisch das Recht, eine Kündigung des Mietvertrages auszusprechen.

Eine Kontrolle des Mietvertrages vor der Anschaffung einer Katze kann Euch somit viel Stress mit dem Vermieter sparen und sichert Eurer Samtpfote ein langes und stressfreies Leben mit Euch.

Titelfoto: 123RF/vsviridova

Mehr zum Thema Katzenratgeber: