"Thügida"-Gründer Köckert nach Angriff auf Mitarbeiter verurteilt

Gera - Wegen Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und der unerlaubten Löschung von Dateien sowie Beleidigung ist der Greizer Stadtrat David Köckert zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Köckert ließ sich in den letzten Jahren das komplette Gesicht tätowieren.
Köckert ließ sich in den letzten Jahren das komplette Gesicht tätowieren.  © DPA

Das Landgericht Gera verurteilte ihn am Freitag zur Zahlung von 230 Tagessätzen zu je 20 Euro. Köckert hatte im Streit einen Angestellten seines Tätowierstudios in Zeulenroda attackiert und geschlagen, ihm das Mobiltelefon weggenommen und die Dateien darauf gelöscht.

Das ehemalige AfD- und NPD-Mitglied hatte zudem auf einer Kundgebung Polizisten als "charakterlose Söldner" bezeichnet.

Der durch seine starken Gesichtstätowierungen unverwechselbare Rechtsextremist und Thügida-Mitbegründer hatte im Verlauf der Verhandlung zugegeben, seinen früheren Mitarbeiter geschlagen zu haben. Er sei von dem Verhalten des Mannes schwer enttäuscht gewesen und habe ihm die Kündigung aussprechen wollen.

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"Dabei sind mir die Pferde durchgegangen", erklärte er vor Gericht. Er hätte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses "professioneller angehen müssen". Anders als von seinem Opfer angegeben, habe er jedoch bei der Attacke keinen Schlagring getragen.

Das Gericht folgte jedoch der Darstellung des Geschädigten. Allerdings stellte es fest, dass Köckert den Schlagring zwar an der linken Hand getragen, die Schläge jedoch mit der rechten Hand ausgeführt habe.

Zwei bei einer Kundgebung in Köthen (Sachsen-Anhalt) im September 2018 eingesetzte Polizisten sagten am Freitag als Zeugen aus. Sie hatten den Spruch Köckerts durchaus als beleidigend empfunden. Auch wenn Köckerts Anwalt die Worte anders interpretierte, war das Gericht auch hier auf der Seite der Beamten. Die Bezeichnung sei durchaus ehrverletzend gemeint gewesen.

Ein Mitangeklagter, der bei der Auseinandersetzung zwischen Köckert und dessen ehemaligen Mitarbeiter anwesend war, wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Köckert auf dem Weg zur Verhandlung.
Köckert auf dem Weg zur Verhandlung.  © DPA

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