Jobcenter will todkranken Mann zu Schichtarbeit verdonnern
Behörde macht Betriebsschlosser aus Dortmund unfassbares Angebot
Dortmund - Dieter R. (57) ist schwerkrank. Der Hartz-IV-Empfänger wäre froh, wenn er überhaupt noch ein paar Jahre leben könnte, stattdessen muss er sich mit dem Jobcenter herumplagen.

Der gelernte Betriebsschlosser hatte es schon beruflich in den letzten Jahren nicht leicht. Nachdem er 2013 zum ersten Mal arbeitslos wurde, weil sein Arbeitgeber pleite ging, wiederholte sich diese Geschichte drei Jahre später.
Auch die folgende Firma, die den 57-Jährigen beschäftigte, hatte finanzielle Probleme. Wiederum musste der Westfale den Gang in die Arbeitslosigkeit antreten.
Dann kamen gesundheitliche Probleme dazu. Bei den Halsschmerzen, die ihn plagten hätte jedoch Dieter R. niemals daran gedacht, dass es sich hier um etwas Ernstes handeln würde. Die Diagnose traf ihn vernichtend. Krebs im Mund- und Rachenraum, auch die Speiseröhre war betroffen, schreiben die Ruhrnachrichten.
Anstatt schnellstmöglichst einen neuen Job zu finden, musste er sich nun um sein eigenes Wohlbefinden kümmern. Chemotherapien und Bestrahlungen halfen jedoch kaum, stattdessen bekam er eine Magensonde, einen Rollator und einen Infusionsständer verpasst.

Das Jobcenter hatte jedoch andere Pläne mit ihm. Sie unterbreiteten ein Jobangebot an den Schlosser, das ihm 38 Stunden die Woche und Schichtdienst ihm vorschlug. Ihn erreichten - in der Klinik liegend - weitere Vermittlungsofferten.
Doch damit nicht genug. Dem todkranken Mann wurden die Zahlungen für zwei Monate ausgesetzt. Kurzzeitig wurde ihm auch das Wohngeld gestrichen. Hier soll es sich jedoch um eine Panne im Computer-System gehandelt haben. "In der Profilverwaltung von Herrn R. wurde versehentlich nicht eingetragen, dass Herr R. für Vermittlungsvorschläge nicht zur Verfügung steht. Eine Korrektur wurde umgehend vorgenommen“, so ein Sprecher des zuständigen Jobcenters gegenüber den Ruhrnachrichten.
Zudem unterstellte ihm das Jobcenter, dass wichtige Unterlagen gefehlt hätten, um die exakten Wohnkosten zu berechnen, was der Betroffene jedoch bestreitet.
Angeblich war der Behörde zwar die Erkrankung selbst bekannt, über die Intensität der Krankheit herrschte Ungewissheit. Mit einer amtsmärztlichen Untersuchung soll nun bewiesen, dass der 57-Jährige nicht mehr arbeitsfähig ist. Dann wäre er das Jobcenter los, müssten sich das Sozialamt und die Rentenversicherung seiner Person annehmen.
Fotos: dpa (Symbolbild)