Dresden spart 2 Mio. Euro bei Waldschlößchenbrücke!

Dresden - Sieg für die Stadt Dresden vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Das Rathaus muss beim Bau der Waldschlößchenbrücke entstandene Mehrkosten in siebenstelliger Höhe nicht zahlen.
Vermutlich geht es um zwei Millionen Euro. Die Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen könne laut Urteil keine Mehrkosten für die gewählte „Einschwimmtechnologie“ geltend machen, so das Rathaus.
Konkret ging es darum, dass das Mittelteil der Brücke im Ganzen und nicht wie ursprünglich geplant in einzelnen Teilen eingeschwommen wurde.
Das ging schneller, war aber auch teurer. Strittig war, ob diese Änderung der Technologie in der so genannten Stahlbauvereinbarung von 2008 eingepreist war oder nicht.
War sie, sagte jetzt der BGH. In zwei vorherigen Instanzen hatten Landgericht und Oberlandesgericht noch den Baufirmen Recht gegeben.
Nach derzeitigem Stand kostete der Bau der Brücke 181 Millionen Euro.
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