"Ein Richter hat meinen Hund überfahren!" Doch der radelte einfach weiter
Dresden - Das war ganz und gar nicht sozial! Auf dem Elberadweg überfuhr ein Radler einen Chihuahua, verletzte Hund und Frauchen. Danach raste der rabiate Pedalritter auch noch davon. Nun war er ein Fall für die Amtsrichterin in Dresden. Und wer hätte das gedacht - der Angeklagte Andreas D. (50) arbeitet als Sozialrichter!

Im Juli vergangenen Jahres kam Olga S. (35) mit ihrer Familie vom Spaziergang an der Elbe. Schwiegereltern, Baby, Lebensgefährte und Hundedame Gina schlenderten den Oberkiesweg (Höhe Waldschlößchenbrücke) hinauf.
"Plötzlich kam der Radfahrer von oben, raste mittig auf uns zu, brüllte: 'Nimm den Scheißhund weg!'", erinnerte sich die junge Mutter mit Grausen.
Das Trekking-Bike erfasste Gina. Vorder- und Hinterrad überrollten den Hund, der einen Leistenbruch erlitt. Weil das Tier an der Leine lief, die abrupt weggerissen wurde, erlitt Olga schmerzende Brandwunden.
"Der Hund jaulte, ich schrie. Aber der Mann fuhr einfach weiter", so die Besitzerin. Andere Radler rasten dem Rowdy hinterher, stellten Andreas D., der auch noch ausfällig wurde.
Der Sozialrichter aus Cottbus fehlte im Prozess entschuldigt, ließ über seinen Anwalt wissen, dass er ob des Fahrtwindes nichts gehört und den Hund auch nicht überfahren habe.
Richterin findet deutliche Worte für ihren "Kollegen"

Die Richterin aber verurteilte den Raser zu 7000 Euro Strafe und fand harte Worte für den Kollegen: "Das war völlige Rücksichtslosigkeit. Da hätte noch Schlimmeres passieren können."
Damit der Sozialrichter "sein Verhalten gegenüber anderen überdenkt", muss er zusätzlich einen Monat seinen Führerschein abgeben.
Ob der Vorfall auch dienstliche Konsequenzen hat, wird sich zeigen. Denn Strafsachen werden automatisch an den Dienstherren gemeldet: "Uns liegt aber derzeit kein Vorgang vor, daher gibt es bisher keinen Grund für ein dienstaufsichtliches Einschreiten", so Sebastian Clausnitzer (45) vom Sozialgericht.
Was aber nichts heißt, da das Gericht erst seit Kurzem für derlei Fälle zuständig ist, die Unterlagen noch bei der Vorgängerbehörde liegen können...
