Opfer ausgepeitscht und vergewaltigt, doch der Täter muss nicht in den Knast
Dresden - Haftstrafe abgewendet: Roy S. (29) bekam in der Berufung beim Landgericht Bewährung.

Das Amtsgericht hatte den Buchbinder wegen Vergewaltigung noch für mehr als zwei Jahre in den Knast stecken wollen.
Wie berichtet, war Roy mit der Trennung von seiner Freundin Jana (46, Name geändert) nicht klar gekommen. Immer wieder kreuzte er bei ihr auf.
Dabei fiel er im Streit über sie her. Er schlug die Frau mit einer Lederpeitsche, vergewaltigte sie. Der Amtsrichter in Meißen verhängte dafür zwei Jahre und sechs Monate Haft gegen Roy S.
Der zog dagegen vors Landgericht Dresden und muss nun nicht hinter Gitter. Ausschlaggebend: Er hat weder weitere Vorstrafen noch offene Verfahren. Außerdem zahlt er an sein Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld.
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