
Kriegt Architektin Töberich 24 Millionen von Dresden?
Von Steffi Suhr

Dresden - Tag der Entscheidung im Fall „Marina Garden“. Dienstag verkündet die 5. Zivilkammer im Landgericht ihr Urteil über den Millionenstreit zwischen der Stadt und Architektin Regine Töberich (52).
Mit der Anlage „Marina Garden“ sollten im Bereich der Hafencity 250 Wohnungen entstehen.
Doch das Projekt von Regine Töberich wurde zum Zankapfel. Mal stimmten Stadt und Stadtrat zu, dann dagegen. Der Knatsch eskalierte so, dass die Architektin gar im Mai 2015 völlig entnervt den dort angrenzenden Elberadweg wegbaggern ließ.
Dann wurde der Fall ins Gericht verlegt. Dort klagt Regine Töberich auf Schadensersatz, weil die Stadt unter anderem ihre Bauvoranfragen nur schleppend bearbeitet hätte. Seit März 2016 läuft der Prozess. Seither legte Regine Töberich der Justiz immer wieder Unterlagen als Beweise vor. „Ich vertraue keinesfalls der Stadt, aber sehr wohl unseren Gerichten“, sagte sie damals.
Ralf Högner, Chef der zuständigen Zivilkammer, erklärte bereits im Prozessauftakt: „Die Kammer tendiert zu einer Amtspflicht, die baurechtlichen Voranfragen binnen drei Monaten positiv zu verbescheiden.“ Kurz: Ist das nachweislich nicht geschehen, kann Regine Töberich Schadensersatz von der Stadt verlangen.
Bekommt sie am Dienstag also per Urteil recht, wird die Architektin von der Stadt, wie angekündigt, bis zu 24 Millionen Euro verlangen. Aber über die Höhe der möglicherweise zu zahlenden Summe wird sicher wieder erbittert bei Gericht gestritten...

Fotos: Thomas Türpe