Zufällig mit Waffe ins Gericht: Messer-Mann muss trotzdem zahlen

Dresden – Dieses Präsent brachte ihm kein Glück. Einst bekam Bernd M. (59) ein kleines Messer als Dankeschön geschenkt. Jetzt fand er sich vorm Amtsrichter wieder.

Bernd M. (59) musste wegen eines kleinen Messers vor den Amtsrichter.
Bernd M. (59) musste wegen eines kleinen Messers vor den Amtsrichter.  © Ove Landgraf

Wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz. Denn der Mikrotechniker hatte das Messer dabei, als er im Amtsgericht kontrolliert wurde.

„Ich kam ins Gericht, um eine Erbschaftssache zu klären“, so Bernd M. „Als am Eingang mein Rucksack kontrolliert wurde, lag ganz unten drin in einer extra Tasche das kleine Messer. Davon geht doch keine Gefahr aus.“

Das sah der Richter anders. Denn es handelte sich um ein Einhandmesser, dass als kreuzgefährliche Waffe eingesetzt werden kann und deshalb nicht mit sich geführt werden darf.

„Damit hab ich höchstens mal Brötchen geschnitten“, so der verdatterte Angeklagte. „Das hab ich mal als Dankeschön bekommen, weil ich beim Fest in Possendorf die Gulaschkanone bedient habe. Sie sollten mal sehen, was ich für lange Messer dabei habe, wenn ich an der Gulaschkanone stehe.“ Der Richter konterte: „Zum Zwecke der Berufsausübung ist das was ganz anderes. Aber Brötchenschneiden ist keine Berufsausübung ...“

Und so verurteilte der Richter den unfreiwilligen Messermann zu einer Geldbuße von 100 Euro. Das geschenkte Messer wurde eingezogen.

Immer mehr gefährliche Gegenstände: Waffen-Alarm im Justizzentrum

Das führen solcher Einhandmesser ist verboten.
Das führen solcher Einhandmesser ist verboten.  © 123RF

Der Fall um das Einhandmesser (siehe nebenstehender Artikel) ist kein Einzelfall. Immer wieder werden an den Eingangskontrollen im Justizzentrum Dresden (Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft) Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmt.

Allein in den ersten sechs Monaten 2018 fischten die Justizbeamten 1 345 Messer aus Taschen, Rucksäcken und Aktenkoffern. Zwölf davon fielen unters Waffengesetz. Darauf stehen Geldstrafen bis zu 5 000 Euro.

Aber auch 2 264 anderweitig gefährliche Gegenstände wie Böller, Flaschen, Steine oder Scherben brachten Besucher mit zur Justiz. Außerdem fünf Elektroschocker und drei Schlagringe.