Sachsens Polizei bekommt Handgranaten und Maschinengewehre
Dresden - Terrorismus, Cybercrime, Menschenhandel: Mit mehr Überwachung und Befugnissen für die Polizei will Innenminister Roland Wöller (47, CDU) für mehr Sicherheit in Sachsen sorgen.

Doch vieles bleibt strittig in der Regierung - und fehlt daher im ersten Entwurf für das neue Polizeigesetz.
Das aktuelle Polizeigesetz gilt kaum verändert seit 1999. Wöller: "Die Welt ist aber nicht stehengeblieben." Es gelte, mit anderen Bundesländern gleichzuziehen. Sonst würde Sachsen zum Rückzugsort für Terroristen.
Geplant sind u.a. die anlassbezogene stationäre Kfz-Kennzeichenerfassung (bisher nur mobil), automatisierter Datenabgleich via Gesichtserkennung im kriminalitätsbelasteten Grenzgebiet (Abgleich mit zur Kontrolle ausgeschriebenen Personen).
Terroristische Gefährder sollen per Fußfessel überwacht werden dürfen. Polizei-Spezialeinheiten sollen bei besonderen Lagen Waffen mit größerer Reichweite und Durchschlagskraft - Maschinengewehre oder Handgranaten - einsetzen dürfen.

Wöller spricht von einem "Qualitätssprung". Allerdings stehen wichtige Forderungen des Ministers bislang nicht im Entwurf!
Etwa die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Kontrolle verschlüsselter Nachrichten (etwa WhatsApp) oder die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger.
Denn die SPD sagt Nein! Wöller hofft noch auf Einsicht. Entgegenkommen will er den Genossen aber nicht: "Wir sind ja nicht auf einem Basar."
Für die SPD ist dagegen die Kennzeichnungspflicht von Polizisten nicht vom Tisch - das will die CDU nicht. Das Gesetz soll 2019 in Kraft treten. Die Linke befürchtet tiefe Eingriffe in die Grundrechte.
Die Grünen sprachen von einem "Frontalangriff auf die Bürgerrechte".