Verschärfte Regeln: Jetzt kommt der Wolf auf die Abschussliste
Dresden - Sachsen will Problemwölfen stärker an den Pelz: Ende Mai tritt eine neue Wolfsverordnung in Kraft. Auch zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden ist künftig ein Abschuss möglich.

"Wir sind bis an die Grenzen des Möglichen gegangen", so Umweltminister Thomas Schmidt (58, CDU). Die neue Verordnung soll beim Umgang mit dem Wolf Rechtssicherheit schaffen - und Konflikte zwischen Wolf und Mensch vermeiden helfen, so der Minister.
Konkret sollen Wölfe erschossen werden dürfen, wenn ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal Schutzzäune überwindet und Tiere tötet. Dies soll in Gebieten gelten, wo die Schafwirtschaft ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor ist. Die Schadenshöhe spiele keine Rolle. Bisher musste dieselbe Herde zweimal betroffen sein.
Für bessere Kontrolle: Mindestens ein Wolf pro Rudel soll Sender bekommen

Schmidt: "Gibt es weitere Schäden, kann auch ein zweiter Wolf geschossen werden, aber immer mit begründeter Einzelgenehmigung." Es müsse nicht zwingend der Problemwolf erschossen werden, es könne auch ein anderes Tier aus dem Rudel sein. Schon heute dürfe theoretisch auf diese Weise ein ganzes Rudel erschossen werden.
Wölfe, die sich an Wohngebäuden rumtreiben oder einem Menschen auf weniger als 100 Meter nähern und sich nicht verscheuchen lassen, dürfen von den Behörden z. B. mit Gummigeschossen vergrämt werden. Wenn sich Wölfe einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähern und sich nicht vergrämen lassen, dürfen sie getötet werden. Anlocken und Füttern und zielgerichtetes Annähern an Wölfe ist verboten - bei einer Strafe von bis zu 1000 Euro.
Um die Wölfe im Blick zu behalten, soll mindestens ein Wolf pro Rudel mit einem Sender ausgestattet werden. Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat über 200 Tiere gerissen. Nicht alle waren geschützt.
Kritik kommt von den Grünen. Fraktions-Chef Wolfram Günther (45): "Der Bestand des unter Schutz stehenden Wolfes steht in Sachsen damit faktisch auf der Abschussliste."


