So teuer ist der Tod in Sachsen

Eine Bestattung ist eine kostspielige Angelegenheit
Eine Bestattung ist eine kostspielige Angelegenheit

Dresden - Ein bekanntes Sprichwort besagt: "Nichts im Leben ist umsonst. Auch nicht der Tod." So müssen Kunden für eine Bestattung im Schnitt mit 6000 bis 7000 Euro rechnen. 

"Man kann eine Bestattung schlicht oder pompös gestalten. Das hängt davon ab, was man will", sagt Sachsens Innungsobermeister Tobias Wenzel.

Mit 1500 Euro nur für die reine Bestattungsleistung (mit Krematorium) sollte man in Sachsen mindestens rechnen. Hinzu kommen jedoch weitere nicht unerhebliche Kosten. Unausweichlich sind etwa Gebühren für den Totenschein und die Sterbeurkunde.

Auch Floristen verdienen beim Geschäft mit dem Tod mit – nicht nur am Totensonntag. So machen Blumenschmuck und Trauerkränze bei der Trauerfeier zwar nur einen kleinen Posten aus, sind aber bei der Kalkulation trotzdem nicht zu vergessen. Apropos Trauerfeier. Auch ein Trauerredner, die Trauerhallennutzung, Traueranzeigen und die Bewirtung der Trauergesellschaft schlagen zu Buche.

Hinzu kommen Kosten für die Grabstelle. Je nach Grab-Art und Gemeinde oder Stadt können allein an Friedhofsgebühren einige tausend Euro zusammenkommen. In Dresden kostet beispielsweise ein Erdreihengrab ab 657 Euro, in Chemnitz ab 423 Euro. Eventuell müssen auch der Friedhofsgärtner für die Grabanlage und der Steinmetz für den Grabstein bezahlt werden. Weitere Kosten können für die Grabpflege anfallen, mitunter für 20 Jahre oder länger.

Ebenfalls hinzukommen könnten Anwaltskosten im Falle eines Erbschaftsstreits.

So halten Sie die Kosten im Rahmen 

1. Nicht alles delegieren

Auch wenn es bei einem Trauerfall schwer fällt: Hinterbliebene sollten bei der Organisation nicht alles aus der Hand geben. Das kostet extra! Blumen oder Trauerredner besser selbst aussuchen.

2. Anonyme Beisetzung

Wer keinen Wert auf einen Ort zum Trauern legt, kann eine anonyme Beisetzung wählen. Diese ist günstiger als ein normales Grab. Den Hinterbliebenen wird nur der Tag der Beisetzung mitgeteilt, nicht aber der Ort. Diese Entscheidung sollte also gut überlegt sein.

3. Preise vergleichen

Auch im Todesfall gilt es, die Übersicht zu behalten. Deshalb unbedingt Preise vergleichen! Umliegende Ortschaften bieten oft günstigere Konditionen an – etwa bei Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Und auch bei Bestattern lohnt es sich, wenigstens zwei Angebote einzuholen.

Auf www.aeternitas.de finden Sie außerdem einen Kostenrechner.

Checkliste: Damit die Kosten nach der Beerdigung nicht weiter steigen  

Die Kosten einer Beerdigung setzen sich aus vielen EInzelposten zusammen.
Die Kosten einer Beerdigung setzen sich aus vielen EInzelposten zusammen.  © 123RF
  • Unterlagen für den Zahlungsverkehr des Verstorbenen zusammensuchen.
  •  Versicherungen und Ämter, bei denen Leistungsanspruch besteht, informieren.
  • Arbeitgeber und eventuell Kunden informieren.
  • Gas/Wasser/Strom abstellen bzw. ummelden.
  • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen (Daueraufträge, Einzugsermächtigungen). Fälligkeiten beachten!
  • Haftpflicht-, Hausrat- und Krankenversicherung kündigen oder umschreiben.
  • Auto und Kfz-Versicherung/Steuer abmelden.
  • Bestehende Verträge kündigen (Wohnung, Telefon, Internet, Fernsehen, GEZ, Zeitschriften-Abos, Mitgliedschaften).
  • Ausgeliehene Gegenstände (Bücher, Filme) zurückbringen
  • Erbschein beantragen.

Wann übernimmt der Staat die Kosten? 

Der Staat kann bei Beerdigungen unter die Arme greifen.
Der Staat kann bei Beerdigungen unter die Arme greifen.

Findet sich kein Verwandter des Verstorbenen oder sind diese mittellos, muss der Staat einspringen und die Kosten für die Bestattung übernehmen. Diese fällt entsprechend schlicht aus. Doch Verwandte sollten sich nicht zu früh in Sicherheit wähnen. 

Die Sozialämter prüfen diese Fälle und versuchen, die entstandenen Ausgaben doch noch auf sie umzulegen. Auch ein zerrüttetes Familienverhältnis befreit nicht von der Bestattungspflicht!

"Eigentlich sollte der Staat in diesen Fällen das Geld vorschießen. Das passiert aber nicht. Wir als Bestatter warten dann bis zu zwei Jahre, bis die Prüfung abgeschlossen ist", ärgert sich Innungsobermeister Tobias Wenzel.

Bei Schnäppchenpreisen gibt’s oft einen Haken 

Viele Schnäppchenpreise beinhalten versteckte Gebühren.
Viele Schnäppchenpreise beinhalten versteckte Gebühren.

Im Internet finden sich viele Schnäppchenangebote – auch für Bestattungen. Bei zu günstigen Lockangeboten sollte man jedoch vorsichtig sein, rät die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. "Es gibt keine Bestattung für 400 Euro!", mahnt auch der sächsische Innungsobermeister Tobias Wenzel. 

Selten handele es sich dabei um Komplettangebote. "Für vieles muss man Aufpreise zahlen", sagt Wenzel. Gebühren für die Beisetzung, Ausstellung der Sterbeurkunde oder Grabnutzung kämen hinzu. Der Schnäppchenpreis wird so zur Mogelpackung.

Um die Tiefpreise gewährleisten zu können, werden die Verstorbenen auch des Öfteren im europäischen Ausland eingeäschert. Die Überführung erfolgt in Sammeltransporten. 

Darüber sollten sich Angehörige im Klaren sein. Aeternitas rät deshalb, sich ausführlich und schriftlich über das Angebot beim Billiganbieter zu informieren. Man sollte sich zudem einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen und parallel Angebote bei "normalen" Bestattern einholen.

Wer selbst vorsorgt, entlastet die Familie 

Um die Angehörigen vor der finanziellen Belastung zu schützen, ist es ratsam, selbst vorzusorgen. Dafür kann man zum einen auf einem Bankkonto gezielt Geld zurücklegen.

Zum anderen kann auch eine spezielle Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Nachteil: Sie sind oft sehr teuer und nur ein Teil der Kundenbeiträge fließt in den eigentlichen Sparanteil.

Eine gute Alternative kann auch ein Vorsorgevertrag sein. Dabei werden Art und Weise des Begräbnisses mit einem Bestattungsunternehmen festgesetzt und die voraussichtlichen Kosten auf ein Treuhandkonto eingezahlt. "Wichtig ist, dass der Vertrag mit einem Innungsbetrieb abgeschlossen wird. Dann ist das Geld sicher – auch vor dem Sozialamt", sagt Tobias Wenzel. 

Damit die Angehörigen den Vertrag nicht noch kurz vor knapp kündigen können, weil sie eventuell andere Vorstellungen haben, sollte zusätzlich eine Bestattungsverfügung oder ein Testament aufgesetzt werden.