Nach illegalem Villa-Abriss: Jetzt tobt der Kampf ums Baugrundstück

Dresden - Illegal wurde die denkmalgeschützte Villa an der Tolkewitzer Straße 57 im September 2014 abgerissen. Das Landesamt für Denkmalpflege will seitdem einen Wiederaufbau auf Kosten des Eigentümers durchsetzen (MOPO berichtete).
Der schert sich jedoch wenig um die angedrohte Strafe, saniert stattdessen aktuell ein Nebengebäude auf dem Grundstück und hat sogar eine Bauvoranfrage für einen Neubau gestellt.
Gegen die angedrohte Strafe geht der Besitzer sogar gerichtlich vor: "Die Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Amtes für Kultur und Denkmalschutz in Form des Widerspruchsbescheids der Landesdirektion Sachsen ist derzeit beim Verwaltungsgericht anhängig", heißt es aus dem Rathaus auf eine Anfrage des Stadtrates Thomas Löser (44, Grüne).

Ein Termin für die mündliche Verhandlung liegt noch nicht vor, obwohl der illegale Abriss nahezu zwei Jahre her ist.
Die Villa war einst ein Zeugnis der Baukunst zwischen Neobarock, Art déco und Neuer Sachlichkeit, erhielt deshalb Anfang der 1990er Jahre den Status des Kulturdenkmals. Die Stadt findet für das illegale Vorgehen klare Worte: Der angeordnete Wiederaufbau soll "notfalls mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts erfolgen".
Besonders dreist: Der Eigentümer werkelt schon wieder rum, stellte eine Bauvoranfrage für das illegal freigemachte Baugrundstück. Nach Rücksprache mit dem Bauaufsichtsamt wurde die aber noch nicht entschieden.
Die Chancen, dass die Villa wieder errichtet wird, sind gering. Bislang ist kein ähnlicher Fall in ganz Sachsen bekannt, in dem ein abgerissenes Denkmal je wieder aufgebaut wurde.


Diese Villa wurde legal platt gemacht

Dresden - Auch an der Eichstraße 1 in Blasewitz wurde erst im Juni eine denkmalgeschützte Villa abgerissen.
Dort aber legal und nach mehrfacher strenger Prüfung. Vertreter des Denkmalschutzamtes hatten das Haus geprüft, mehrere Gutachten wurden erstellt.
Und mehrere Untersuchungen ergaben, dass das Haus nicht mehr zu retten ist. Dies ergab eine Anfrage des Grünen-Stadtrats Thomas Löser (44). Ursache für den genehmigten Abriss: Das Gebälk im Haus war völlig vom Hausschwamm-Pilz befallen.
Die Eigentümer starten aktuell den Neubau eines Einfamilienhauses.
Denkmalschutz schützt nicht immer vor Abriss

Dresden - Nur weil ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, heißt dies nicht, dass es unbedingt erhalten bleiben muss.
So wurde seit 2014 für insgesamt 15 unter Denkmalschutz stehende Gebäude der Abbruch genehmigt.
Die Verpflichtung für Eigentümer zur denkmalgerechten Erhaltung ist dabei auf das "Zumutbare" beschränkt, wie es im Sächsischen Denkmalschutzgesetz festgelegt ist.
Lässt sich ein Gebäude nicht mehr vernünftig gebrauchen, weil es zum Beispiel massiv baufällig ist, kann unter Umständen eine Erlaubnis zum Abriss erteilt werden.

Fotos: Thomas Türpe, Christian Essler/xcitepress, Eric Münch, Roland Halkasch