Unglaublich, was der Zoll bei Kontrollen auf der A17 sichergestellt hat
Dresden - Bei der Kontrolle eines bulgarischen LKW mit Kühlauflieger, der auf der Bundesautobahn 17 nach Deutschland einreiste, fanden Dresdner Zöllner 33 Paletten mit vermutlich nicht versteuertem Röstkaffee vor.

Der Kaffee sollte von Bulgarien in die Niederlande gebracht werden.
Doch die Zöllner stellten bei der Durchsicht der mitgeführten Frachtpapiere mehrere Unstimmigkeiten fest.
Ein besonders wichtiges Papier fehlte komplett - nämlich der Nachweis, dass der Kaffee unter Steueraussetzung innerhalb der Europäischen Union transportiert werden darf.
Kaffee gehört zu den steuerpflichtigen Waren, es handelt sich dabei um eine rein nationale Verbrauchsteuer. Hat ein Gewerbetreibender jedoch ein Formular zur Steueraussetzung dabei, kann der Kaffee von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen befördert werden, ohne dass eine Verbrauchssteuer anfällt.
Den Kontrolleuren blieb am Ende also nichts Anderes übrig, als den LKW zum Zollamt nach Dresden zu bringen, um die gesamte Ladung zu überprüfen. Hierfür wurde das Technische Hilfswerk Dresden um Unterstützung gebeten.
So stellten die Zöllner mehr als 13.000 Kilogramm Kaffee sicher. Der Steuerschaden beläuft sich insgesamt auf mehr als 30.000 Euro.

Titelfoto: Hauptzollamt Dresden