
Kein April-Scherz: Rheinbahn vergab Jobs auf Lebenszeit
Formulierungs-Fehler in Arbeits-Verträgen
Düsseldorf - Wegen eines Formulierungs-Fehlers in den Arbeitsverträgen haben Dutzende Mitarbeiter der Düsseldorfer Rheinbahn das Anrecht auf ein lebenslanges Arbeitsverhältnis.

Zwischen 1980 und 2001 sei mehrfach fälschlicherweise eine alte Vertrags-Version genutzt worden, sagte der Sprecher der Rheinbahn AG, Georg Schumacher am Montag.
In dieser Version habe der Artikel gefehlt, der den Vertrag mit Eintritt in das Rentenalter automatisch beende.
Laut Schumacher gab es rund 100 sogenannte "Papst-Verträge". Aktuell bestehen noch 37.
Die Verträge bestehen quer durch das Unternehmen und betreffen nicht eine bestimmte Sparte.
Das Problem war bei der Rheinbahn seit einigen Jahren bekannt. Einem Mitarbeiter war der Fehler aufgefallen.
Schumacher zufolge entstehen für das Unternehmen durch die "Papst-Verträge" keine Konsequenzen, wie eine Sprecherin TAG24 bestätigte.
Aufgrund des demografischen Wandels fehlten oft Mitarbeiter. Wenn Menschen daher länger arbeiten wollen, als sie müssten, sei das kein Problem.
Fotos: DPA