
NRW: Große Unterschiede bei Kosten für Kindergärten
BdSt fordert einheitliche Kindergartenbeiträge in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf – Zum neuen Kindergartenjahr hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die Elternbeiträge in 57 Kommunen verglichen. Hinsichtlich der Beitragsbemessung und damit der finanziellen Belastung gibt es große Unterschiede.

Alle Städte bis auf Arnsberg haben eine Beitragsfreigrenze. Erst ab einem bestimmten Brutto-Einkommen müssen Beiträge entrichtet werden. Während in Arnsberg für eine 45-Stunden Betreuung immer gezahlt werden muss, gilt dies in Münster erst ab 37.000, in Iserlohn sogar erst ab 41.999 Euro.
In manchen Städten muss unter Umständen nichts bezahlt werden, dagegen ist die Betreuung vor allem im Ruhrgebiet vergleichsweise teuer. Tief in die Tasche greifen müssen Eltern in Bottrop, Duisburg und Oberhausen. Die konkrete Belastung ist dabei von der Höhe des Einkommens abhängig.
Ein positives Beispiel ist Düsseldorf. Hier ist die Betreuung von Kindern über drei Jahren generell beitragsfrei. Und seit diesem Mittwoch (01.08.) gibt es in Düren gar keine Gebühren mehr.
Für den Vergleich wurden unterschiedliche Einkommenshöhen sowie die Betreuung für 25 bzw. 45 Stunden zugrunde gelegt.
Da die finanzielle Belastung in einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW zwischen 1,92 Prozent und 7,56 Prozent schwanken kann, fordert die Vereinigung einen landesweit einheitlich vorgegebenen Rahmen. Landesweit wird eine Beitragsfreigrenze von 30.000 Euro vorgeschlagen.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Landesregierung bleibt an dieser Stelle vage. "Langfristig streben wir eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle Kita-Jahre in Nordrhein-Westfalen an", heißt es dort. Derzeit ist das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung in NRW landesweit beitragsfrei. Weitere Befreiungen sehen die bisherigen Haushaltsplanungen nicht vor.
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