
Entscheidung erwartet: Wird Gefährder Sami A. endgültig abgeschoben?
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen will Fall am Mittwoch abschließend entscheiden
Gelsenkirchen - Im vergangenen Sommer wurde der mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. nach Tunesien abgeschoben. Das löste einen Grundsatzstreit zwischen Justiz und Politik aus. Jetzt will das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine abschließende Entscheidung treffen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Mittwoch (16. Januar) ab 10 Uhr noch einmal über die Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien.
Nachdem das Gericht im November ein von ihm zuvor im Eilverfahren verhängtes Abschiebungs-Verbot aufgehoben hatte (TAG24 berichtete), will die zuständige Kammer nach einer mündlichen Verhandlung abschließend über den Fall entscheiden.
Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien geflogen worden. Am Tag zuvor hatte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht die Abschiebung noch untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah.
Der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß.
Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an - dazu kam es aber nicht.
Es muss geklärt sein, dass Sami A. in Tunesien keine Folter droht
Nachdem Tunesien zugesichert hatte, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe, hoben die Richter das Abschiebungs-Verbot wieder auf.
In der mündlichen Verhandlung geht es darum, ob diese Einschätzung weiter Bestand hat.
Bleibt das Gericht bei seiner Auffassung, könnte die Anwältin von Sami A. Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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