Weil er Kind tötete? Häftling soll Mitgefangenen angegriffen haben

Erfurt - Im Prozess um die Misshandlung eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Tonna hat ein Justizmitarbeiter dem Angeklagten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.

In der JVA in Tonna soll es zu dem Übergriff gekommen sein.
In der JVA in Tonna soll es zu dem Übergriff gekommen sein.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Der 38-Jährige sei in der Haft immer wieder verhaltensauffällig gewesen, sagte der Justizmitarbeiter am Freitag vor dem Landgericht Erfurt.

Im Jahr 2015 sei den Justizbediensteten bei dem Mann eine Wesensänderung aufgefallen. Schon zuvor sei er immer wieder durch die Beleidigung und Bedrohung von Mitgefangenen in Erscheinung getreten. Von seinem Platz im Gerichtssaal aus kommentierte der Angeklagte die Aussagen des Mannes mit Beschimpfungen.

Der mehrfach vorbestrafte Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt 2014 gemeinsam mit drei anderen Männern einen Mitgefangenen angegriffen haben. Den Ermittlungen nach wussten sie, dass der Gefangene wegen der Tötung eines Kindes verurteilt wurde. Sie hätten ihn deshalb misshandelt.

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Die Männer hatten den Mitgefangenen in seiner Zelle aufgesucht, hatte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage gesagt. Der Mann habe den Gefangenen anschließend mindestens 15 Mal mit der Faust geschlagen und ihn anschließend getreten. Ehemalige Mitgefangene des Angeklagten, die bei der Fortsetzung des Prozesses als Zeugen geladen waren, gaben dagegen an, sich nicht erinnern zu können, dass der Mann in der Haft auffällig gewesen sei. "Ich habe mich aus allem rausgehalten, bin meinen eigenen Weg gegangen", sagte einer der Zeugen.

Obwohl sich aus den Akten ergibt, dass sie angegeben hatten, früher selbst von dem Angeklagten geschlagen und bedroht worden zu sein, wollte keiner von ihnen den Mann belasten. Der Angeklagte habe sich während der Haftzeit immer "loyal" ihm gegenüber verhalten, sagte ein anderer Zeuge.

2008 wurde der Angeklagte bereits vom Amtsgericht Erfurt wegen Raubs, Diebstahls und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Vier Jahre später verurteilte ihn das gleiche Gericht wegen gemeinschaftlichen Raubs, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu sechseinhalb Jahren Haft.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

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