Erzieherinnen zu Unrecht schwer beschuldigt? Richter rügen Ministerium

Gera/Nimritz - Haben zwei Erzieherinnen Kinder eingeschüchtert, sie angeschrien und grob behandelt? Genau darum geht es am Dienstag vor dem Landgericht in Gera.

Rund 100 Eltern und Anwohner hatten sich im Juli zu einer Versammlung eingefunden, um die Erzieherinnen zu unterstützen.
Rund 100 Eltern und Anwohner hatten sich im Juli zu einer Versammlung eingefunden, um die Erzieherinnen zu unterstützen.  © DPA

Der Fall aus Nimritz hatte hohe Wellen geschlagen. Einige Eltern und ehemalige Kolleginnen hatten zwei Erzieherinnen beschuldigt die Kinder mit "DDR-Methoden" zu erziehen. Sie seinen zu grob, teilweise seien die Kinder eingeschüchtert und kämen auch mit blauen Flecken zurück.

Das Ministerium reagierte umgehend, untersagte den Erzieherinnen den Umgang mit Kinder. Doch die Gemeinde und fast alle Eltern stellten sich hinter die beiden, hielten die Anschuldigen für überspitzt. Die Gemeinde und die Erzieherinnen legten Klage gegen das Bildungsministerium ein - und hatten teilweise schon Erfolg.

Denn das Verwaltungsgericht in Gera hob in einem Eilverfahren im Juli zumindest das Umgangsverbot einer Erzieherin auf, sie darf bis zum Urteilsspruch wieder arbeiten. Nun geht in Gera das eigentliche Verfahren weiter und am Dienstag werden sich nicht nur die beiden beschuldigten Erzieherinnen äußern, sondern auch Betreuerin, die die Vorwürfe erhoben hat.

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Wie der MDR berichtet, bekam aber besonders das Ministerium von den vorstehenden Richtern bereits eine ordentliche Schelte. Denn: Das Ministerium hatte sich vor dem Umgangsverbot überhaupt nicht mit den Erzieherinnen unterhalten! Erst einen Tag vor Beginn des Prozesses habe man sich mit den Beschuldigten zum ersten Mal getroffen.

Trotz der schweren Tatanschuldigungen hätten die Behörden nicht gründlich genug ermittelt und die beiden Erzieherinnen seien ohne hinreichende Hinweise stigmatisiert worden. Am Dienstag soll nun weiter geklärt werden, was in dem Kindergarten vorgefallen ist.

Beide Frauen würden das Kindeswohl gefährden, hieß es in der Begründung des Ministeriums zum Umgangsverbot. (Symbolbild)
Beide Frauen würden das Kindeswohl gefährden, hieß es in der Begründung des Ministeriums zum Umgangsverbot. (Symbolbild)  © DPA

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