Dieser DJ weiß, wer Oberbürgermeister wird!

Von Felix Meinicke
Dresden - Dieser Mann weiß bereits Anfang März, wer im Juni Oberbürgermeister von Dresden wird: Er selbst.
"Ich werde Bürgermeister der Stadt Dresden, nur muss ich die Wahl vorher noch gewinnen. Mögen die Spiele beginnen...", erklärt Samuel Fink optimistisch auf seiner Website.
Fink tritt als Kassetten-DJ Rumpelopf in Kneipen und Clubs auf und greift nun augenzwinkernd nach dem höchsten Amt der Stadt.
Nur eine Kleinigkeit fehlt noch: Die Erlaubnis, überhaupt bei der Wahl antreten zu können. Dafür sind 240 Unterstützerunterschriften nötig, die er gerade mit außergewöhnlichen Lockangebot sammelt.
"Ich bitte um zahlreiche Unterstützung und belohne jedes Foto von der Stimmabgabe mit einem Politgespräch zum Zustand der Welt und einem selbstgemalten Bild.", schreibt er bei Facebook.
Der 30-jährige parteilose Kandidat wirbt "frei von der Leber weg" mit der Initiative "KEEBIERDA". Was sich dahinter verbirgt, was seine Ziele und Vorstellung sind, wollte er noch nicht verraten.
Nur so viel: Der Wahlkampf werde "so übelst krass, wie es Dresden noch nie erlebt hat und nie wieder erleben wird. Wir sitzen in unseren verrauchten Kämmerchen und planen eine exzessive Wahlschlacht."

Am 3. März wurde der Wahlvorschlag bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Landeshauptstadt Dresden abgegeben.
"Die Einreichung erfolgte im Beisein vieler KEEBIERDA-Aktivisten und wurde durch eine Vetrauensperson erledigt, da man sich nicht selber einreichen darf.", so der DJ im MOPO24-Interview.
Noch bis zum 11. Mai können die benötigten Unterstützungsunterschriften während der allgemeinen Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden abgegeben werden.
Eins ist vorerst aber sicher: Sollte S. Fink aka Rumpelkopf tatsächlich am 7. Juni auf den Stimmzetteln erscheinen, werden wir uns bis dahin sicher nicht langweilen.
Von Stefan Ulmen
Dazu: Wie wird man eigentlich OB-Kandidat?
Noch ist etwas Zeit, die Kandidatenliste wohl noch nicht vollständig. Lothar Hermes (54), Dresdner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erklärt, wie man eigentlich OB-Kandidat wird.
- Für die Wahl am 7. Juni kann man vom 27. Februar bis 11. Mai (18 Uhr) beim Gemeindewahlausschuss seine Bewerbung schriftlich einreichen.
- Wählbar sind Deutsche (gemäß Artikel 116 Grundgesetz) und EU-Staatsangehörige - mindestens 18 und nicht über 65 Jahre.
- Nicht wählbar ist, wer für eine vorsätzliche Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde - und bis fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils.
- Einzelbewerber benötigen 240 Unterstützungsunterschriften (müssen in der Gemeinde geleistet werden), außerdem muss eine Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeinde vorliegen.
- Anschließend prüft der Gemeindewahlausschuss die Unterlagen auf Fristen und Mängel. Spätestens am 22. Mai verkündet er, wer für die Wahl zugelassen wird.
- Erreicht im ersten Wahlgang am 7. Juni kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen (absolute Mehrheit), wird am 5. Juli erneut gewählt. Dann reicht die einfache Mehrheit.
Fotos: Thomas Schlorke