Lehrer verführt Teenager (14) zum Sex: Mutter deckt alles auf!

Frankfurt - Weil er mit einer 14 Jahre alten Schülerin eine sexuelle Beziehung unterhalten haben soll, muss sich vom Mittwoch (9.30 Uhr) an ein 39 Jahre alter Lehrer aus dem Hochtaunuskreis vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten.

Sogar in der Schule soll es zum Sex gekommen sein (Symbolfoto).
Sogar in der Schule soll es zum Sex gekommen sein (Symbolfoto).  © 123RF/dolgachov

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vor.

Laut Anklage soll es zwischen dem Pädagogen und dem Mädchen in der Umkleidekabine der Schule sowie in seiner Privatwohnung zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der 39-Jährige vom Schuldienst suspendiert.

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Das Gericht will den Prozess an nur einem Verhandlungstag zum Abschluss bringen.

Update, 15.30 Uhr: Nach einer mehrmonatigen Affäre mit einer 14 Jahre alten Schülerin ist ein 39 Jahre alter Gymnasiallehrer am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu elf Monaten Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldauflage verurteilt worden.

Der Pädagoge aus dem Hochtaunuskreis hatte sich laut Gericht in das Mädchen verliebt und seit Weihnachten vergangenen Jahres einen regen Chat-Verkehr mit der Schülerin unterhalten. Anfang Januar kam es schließlich in zwei Fällen zu sexuellen Kontakten. Die Mutter des Mädchens entdeckte schließlich den Schriftverkehr auf dem Mobiltelefon und verständigte die Polizei.

Der seither vom Schuldienst suspendierte Erdkunde- und Sportlehrer legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und bereute die Taten. Er habe eine "große Dummheit" gemacht und "ein Stoppschild überfahren", sagte er. Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Die Jugendrichterin wies ihn an, eine Therapie in einem Männerzentrum zu absolvieren.

Weil er zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr verurteilt wurde, ist die Entlassung des Pädagogen aus dem Staatsdienst nicht zwingend.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn als "ungeeignet" für eine weitere Unterrichtstätigkeit angesehen und deshalb ein Jahr und zwei Monate Bewährungsstrafe gefordert.

Titelfoto: 123RF/dolgachov

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