Psychisch kranker Brandstifter darf frei in Frankfurt leben
Frankfurt am Main - Das Landgericht Frankfurt hat einen psychisch kranken Mann nach Brandstiftung in einer Gartenanlage und mehreren Übergriffen in Haft am Dienstag freigesprochen.

Der an Schizophrenie leidenden Mann könne für sein Handeln nicht verantwortlich gemacht werden, entschied das Gericht.
Zugleich lehnte das Gericht eine dauerhafte Unterbringung des 33-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik ab.
Der Grad der von ihm begangenen Straftaten reiche für eine dauerhafte Freiheitsentziehung nicht aus, sagte der Gerichtsvorsitzende.
"Dieses Urteil ist für alle Beteiligten unbefriedigend", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte gehöre aber zu den Personen, "die mit den gegebenen strafrechtlichen Möglichkeiten nicht einzufangen sind".
Der von Ladendiebstählen und anderen kleineren Eigentumsdelikten lebende Mann hatte laut Anklage 2014 nach einem Einbruch eine Gartenhütte in Brand gesetzt.
In der Haft verwüstete er mehrfach seine Zelle und attackierte Beamte und Mitgefangene.

Titelfoto: dpa/Frank Rumpenhorst