Psychisch kranke Tochter verhungert: Mutter muss in den Knast
Görlitz - Das Landgericht Görlitz hat Jutta G. (70) wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Sie hatte keinen Arzt gerufen, obwohl ihre Tochter Kerstin (40) dringend Hilfe brauchte.
Die Frau starb, weil sich ihre offenen Beine massiv infiziert hatten. Im Prozess gab die Mutter unter Tränen an, dass Kerstin ihr immer verboten hätte, den Arzt zu rufen.
Beide hatten offenbar jahrelang auf einem Grundstück in Lauta (bei Hoyerswerda) gehaust, ohne dass Nachbarn mitbekamen, dass sich auch die Tochter auf dem Gelände aufhielt (TAG24 berichtete).
Letztlich hatte das Gericht Zweifel, ob die Tochter klaren Willens war, als sie eine Behandlung ablehnte, und ob die Mutter das erkennen konnte, ging somit nicht von vollendetem Totschlag aus.

Titelfoto: Peter Schulze