
Waschpulver und Babynahrung statt 115.000 Euro im Geldkoffer: Prozess gegen Angestellte geht weiter
Prozess um Kündigung: Bankmitarbeiterin soll Geld gestohlen haben
Hamm - Über die fristlose Kündigung einer inzwischen wegen Veruntreuung verurteilten Sparkassenmitarbeiterin muss das Landesarbeitsgericht Hamm an diesem Donnerstag (ab 11 Uhr) erneut entscheiden.

Die inzwischen 54-Jährige hatte in einem von der Bundesbank angelieferten Geldkoffer statt 115.000 Euro Bargeld angeblich nur Waschpulver und Babynahrung vorgefunden.
Ihr Arbeitgeber, die Sparkasse Herne, hatte sie fristlos gekündigt, weil das Institut davon ausging, dass sie selbst das Geld genommen hatte. So hatte die Mitarbeiterin angegeben, das Vier-Augen-Prinzip bei Öffnung des Geldkoffers nicht eingehalten zu haben. Außerdem sei der Koffer bei Übergabe noch verplombt gewesen, wie die Sparkasse argumentierte.
Gegen ihre Entlassung war die Frau zunächst erfolgreich vorgegangen: Das Landesarbeitsgericht hatte die Kündigung für unwirksam erklärt, weil es ihre Täterschaft für nicht wahrscheinlich genug hielt. Außerdem habe die Sparkasse die Frau zu den Vorwürfen nicht ausreichend angehört.
Diese Entscheidung war jedoch vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden. Die Bundesarbeitsrichter betonten, die Indizien gegen die Frau rechtfertigten eine Kündigung.
Das Amtsgericht Herne hatte die Frau wegen des Vorfalls im Frühjahr im parallel verlaufenden Strafprozess zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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