Heute ist Tag der Menschenrechte: Doch wie steht es um deren Umsetzung?

Dresden - Heute, am 10. Dezember, ist der internationale "Tag der Menschenrechte". Das Datum geht auf das Jahr 1948 zurück. Damals brachte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) eine Resolution heraus, in der die Grundrechte jedes einzelnen Menschen in 30 Artikeln definiert wurden. Leider ist das mit der Umsetzung so eine Sache ...

Der Sitzungssaal des UN-Menschenrechtsrates in Genf.
Der Sitzungssaal des UN-Menschenrechtsrates in Genf.  © VALENTIN FLAURAUD / AFP

Die Liste liest sich wunderbar: Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Arbeit, Bildung und so weiter. Folter, Sklaverei oder auch nur Diskriminierung seien dagegen verboten.

So weit, so gut. Bloß: Was ist, wenn sich die Mächtigen nicht an die hehren Ziele halten? Denn tatsächlich wird ja bis heute in vielen Teilen der Welt gefoltert, Menschen werden aus politischen Gründen inhaftiert und das Recht auf Arbeit ist bekanntlich auch nicht einzuklagen. Also alles nur heiße Luft?

Tatsächlich verstand sich die Menschenrechtserklärung der UNO vor allem als moralischer Kompass, nach dem sich die Herrschenden dieser Welt richten sollten. Ein frommer Wunsch. Allerdings wurde der zumindest in manchen Regionen juristisch auch unterfüttert.

So entstand 1959 der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) mit Sitz in Straßburg. Dort können seit Ende der 1990er-Jahre auch Privatpersonen Klagen einbringen, wenn sie in ihrem eigenen Land schon durch alle Institutionen gegangen sind.

Etwa 50.000 neue Fälle bekommen die Straßburger Richter jedes Jahr neu auf den Tisch - der Rückstau ist entsprechend groß.

Einige Menschenrechts-Urteile auch gegen Deutschland

Der Internationale Strafgerichtshof hat seine Heimat in den Niederlanden, genauer in Den Haag.
Der Internationale Strafgerichtshof hat seine Heimat in den Niederlanden, genauer in Den Haag.  © Peter Dejong/ap/dpa

Einige Urteile der letzten Jahre richteten sich auch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Zum Beispiel wurden die Rechte von Vätern an unehelichen Kindern gestärkt. Gerügt wurde dagegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Straftätern - Berlin musste das Gesetz ändern.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist übrigens nicht nur von den EU-Mitgliedern, sondern von fast allen europäischen Staaten anerkannt.

Auf noch größerer Ebene, sprich: weltweit, scheint es noch schwerer, fundamentale Menschenrechte durchzusetzen. Zwar gibt es seit 2002 den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der für 123 Länder (von 193) zuständig ist.

Aber: Er vertritt damit trotzdem nur 30 Prozent der Weltbevölkerung, weil große Staaten wie die USA, China, Indien und Russland entweder nie beigetreten sind oder ihre Unterschrift zurückgezogen haben.

Offenbar, weil sie sich von außen nicht hereinreden lassen wollen. Anders als der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich das Gericht in Den Haag "nur" mit so extremen Vergehen wie Völkermord, Kriegsverbrechen usw. Die Ermittlungen ziehen sich meist über Jahre. Tatsächlich mündeten diese Ermittlungen in den 20 Jahren, die der Internationale Strafgerichtshof schon existiert, nur in 30 Strafverfahren. Sie alle betreffen Konflikte und Beschuldigte in Afrika.

Die internationalen Gerichtsverfahren zu den Balkankriegen und zum Völkermord in Ruanda fanden übrigens vor anderen, eigens für diese Konflikte geschaffenen Tribunalen statt.

Titelfoto: VALENTIN FLAURAUD / AFP