Wegen Hitler: Darf das Kennzeichen "HH 1933" eingezogen werden?
Düsseldorf - Das Auto-Kennzeichen mit der Kombination "HH 1933" erinnert an die Nazi-Herrschaft und darf von den Behörden eingezogen werden.

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und am Donnerstag mitgeteilt. Das Kennzeichen sei sittenwidrig (Az.: 6 L 175/19).
Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich, stellte das Gericht fest.
1933 stehe für das Jahr der Machtergreifung der Nazis und "HH" sei die in rechtsextremen Kreisen übliche Abkürzung des nationalsozialistischen Grußes "Heil Hitler".
Adolf Hitler hatte unter anderem den Zweiten Weltkrieg ausgelöst, Millionen Menschen töten lassen und Verbrechen gegen den Menschlichkeit veranlasst.
Das Straßenverkehrsamt eines Kreises am Niederrhein hatte das Nummernschild zunächst als Wunschkennzeichen vergeben, nach einer Bürgerbeschwerde aber wieder eingezogen.
Dagegen klagte der Halter des Wagens - und unterlag nun im Eilverfahren.
Gegen die Entscheidung kann sich der Halter noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster beschweren.

