Hund mit Auto Gassi geführt: So viel muss der Halter blechen!

Ein artgerechter Spaziergang sieht anders aus!
Ein artgerechter Spaziergang sieht anders aus!

Bünde - Am Donnerstag sorgte ein ganz besonderes Bild für viel Aufregung. Darauf zu sehen war ein Autofahrer, der seinen Husky in Bünde aus dem Auto heraus Gassi führte (TAG24 berichtete).

Und das soll nicht das erste Mal gewesen sein, dass diese Person mit ihrem Hund auf diese Art und Weise spazieren fuhr. Als eine Frau das ungewöhnliche Gassigehen wiederholt bemerkte, schoss sie ein Foto davon und postete es auf Facebook.

"Das ist keine artgerechte Tierhaltung", urteilten viele. Bei der Polizei Herford war der Vorgang bereits bekannt, wie Pressesprecher Steven Haydon mitteilte. Der Fall wurde ans Veterinäramt übergegeben.

"Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen auszuführen", zitierte der Sprecher den ersten Absatz des Paragraphen 28 aus der Straßenverkehrsordnung gegenüber der Neuen Westfälischen.

Der Hundehalter konnte mittlerweile ermittelt werden. Auf ihn kommt jetzt ein Verwarngeld zu. Und das fällt, anders als man annehmen könnte, mit nur fünf Euro sehr gering aus!

"Trotzdem haben wir den Fall schriftlich aufgenommen, weil uns auch der Schutz des Tieres am Herzen liegt." Alle weiteren Schritte und Ermittlungen übernimmt das Veterinäramt.

Die Spazierfahrt mit dem Hund an der Leine ist nicht nur nicht artgerecht, sondern stellt auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar: "Wenn der Hund eine Katze oder einen Vogel sieht, dann rennt er vielleicht plötzlich nach links und unter das Auto", urteilt Amtsleiter Reinhard Zwingelberg.

Der Hundehalter wird zeitnah über sein Fehlverhalten informiert. "Sollte er noch einmal gemeldet werden, kann auch ein Bußgeld verhängt werden", so der Tierarzt.