Mann bietet Hundewelpen auf eBay zum Verkauf an, doch etwas ist gewaltig faul

Frankfurt am Main - Augen auf beim Online-Hundekauf hieß es auch bei diesem Fall aus Frankfurt. Dort bot ein 32-jähriger Mann mehrere Zwergpinscher-Welpen auf der Online-Auktionsplattform zum Verkauf an, flunkerte sich dabei um Kopf und Kragen und landete schließlich vor Gericht.

Bei den Tieren handelte es sich um Zwergpinscher (Symbolbild).
Bei den Tieren handelte es sich um Zwergpinscher (Symbolbild).  © 123RF/Mikkel Bigandt

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, habe der Mann im September 2018 insgesamt drei Welpen für den Preis von je 650 Euro angeboten. Laut Anzeige seien die Tiere mindestens "sechs Wochen alt, geimpft" und die Eltern der Vierbeiner hätten jederzeit ebenfalls besichtigt werden können.

Doch all diese Angaben waren schlichtweg falsch. Und von da an begann ein munteres Sammelsurium der Unsinnigkeiten. Die Hunde habe der 32-Jährige, der sich schließlich am Mittwoch (29. Januar) vor dem Amtsgericht in Frankfurt verantworten musste, von einer alten Dame aus der Nähe von Würzburg erstanden.

Die Tiere hätten dort unter unmenschlichen Bedingungen gelebt, was ein Polizist im Zeugenstand insofern bestätigen konnte, dass die in Verwahrlosung lebende Frau tatsächlich existiere. Von den Hunden habe er aber nichts gewusst.

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Die falschen Angaben in der Annonce seien auf die Aussagen der Vorbesitzerin zurückzuführen, wie der Angeklagte schließlich preisgab. Dass diese so nicht korrekt gewesen seien, erfuhr er erst bei einem Tierarzt-Besuch.

Zu viel auf dem Kerbholz: Prozess gegen 32-Jährigen wird eingestellt

Der Mann wollte die viel zu jungen Hunde auf Ebay verkaufen (Symbolbild).
Der Mann wollte die viel zu jungen Hunde auf Ebay verkaufen (Symbolbild).  © dpa/Monika Skolimowska

Die Welpen seien deutlich jünger als sechs Wochen alt, nicht geimpft und elternlos gewesen. Da ihm die Tiere jedoch zu viel Mühe gemacht hätten, wollte der 32-Jährige die Hunde dennoch verkaufen.

Bevor dies jedoch umgesetzt werden konnte, bekam er Besuch von der Polizei, die den zwielichtigen Handel unterband.

Zwar hätte man dem Angeklagten wohl Tierquälerei aufgrund der verfrühten Trennung der Welpen von der Mutterbrust vorwerfen können, dieser Anklagepunkt stand beim Prozess jedoch nicht zur Debatte.

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Der 32-Jährige ist bei den Behörden aber nicht gerade als Kind von Traurigkeit bekannt. Rund 20 Eintragungen soll es in seinem Strafregister geben. Darunter Drogendelikte, Betrug und einige weitere Verfehlungen.

Da der Hunde-Schwindel angesichts dessen als eher lapidar erscheint, wurde der Prozess schließlich eingestellt.

Titelfoto: Montag: DPA/Monika Skolimowska, 123RF/Mikkel Bigan

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