Niemand will ihre Hoden wachsen: Transgender-Frau sieht nur einen Ausweg

British Columbia (Kanada) - Die Transgender-Frau Jessica Yaniv (32) wollte sich in Kanada einen sogenannten "Brazilian"-Cut verpassen lassen. Eine recht schmerzhafte Prozedur, bei der einem alle Schamhaare, bis auf einen dünnen Streifen, mit Heißwachs oder ähnlichem entfernt werden. Weil sie keine Kosmetikerin "frisieren" wollte, klagte sie.

Jessica Yaniv (32) auf Twitter.
Jessica Yaniv (32) auf Twitter.  © Screenshot/Twitter/trustednerd

Bei über zwölf Salons versuchte sie seit 2018 ihr Glück, so die "Sun". Aber alle verweigerten ihr die kosmetische Behandlung, weil Jessica noch nicht umoperiert war.

Von ihren Hoden wollte keiner der angefragten Salons die Haare entfernen.

Das sah die selbsternannte Kämpferin für die Gleichberechtigung und "schöne Lesbe und Anwältin für die Menschenrechte und die Beseitigung der Diskriminierung gegen LGBTQ", nicht ein.

Sie verklagte insgesamt fünf Kosmetikerinnen, weil sie sich von ihnen diskriminiert fühlte, auf Schadenersatz.

Umgerechnet über 10.000 Euro verlangte sie von jeder Kosmetikerin. Diese hatten laut eigener Aussage jedoch nicht vor gehabt, die Kundin zu diskriminieren, wie Jessica Yaniv behauptete, sondern hatten gute Gründe, die Behandlung nicht durchzuführen.

Unter anderem verweigerten einige das intime "Waxing", weil sie für diese Prozedur am Hoden nicht trainiert seien und Angst hätten, den empfindlichen Hodensack der Kundin zu verletzen.

Andere nannten auch religiöse Gründe und, dass sie nicht dazu gezwungen werden sollten, männliche Geschlechtsorgane zu berühren.

Jetzt wurde sie wieder zurückgewiesen

Das Gericht gab den Kosmetikerinnen recht. "Die Menschenrechtsgesetzgebung verpflichtet einen Dienstleister nicht, eine Art von Genitalien zu wachsen, für die er nicht ausgebildet ist und der sie nicht zugestimmt hat", so das Urteil.

Aber es geht noch weiter. Jessica solle sich absichtlich sehr kleine Salons für ihr Anliegen ausgesucht haben, um sich so durch ihre Klagen finanziell bereichern zu können.

Devyn Cousineau, ein Mitglied des Gerichtshofs für Menschenrechte unterstellte ihr sogar, sie hätte die Termine vereinbart um die Kosmetikerin "dazu zu bringen, sich zu ihrem eigenen Vergnügen oder aus Rache unwohl oder unangenehm zu fühlen."

Niederschmetternd für die selbsternannte Kämpferin für die Gleichberechtigung.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass die 32-Jährige drei der Kosmetikerinnen umgerechnet über 1300 Euro zahlen muss.