Jetzt geht's vors Gericht: Können sich Spielsüchtige bald sperren lassen?

Bielefeld - Mit einem Streit zwischen zwanghaften Glücksspielern und dem Spielhallenanbieter Gauselmann beschäftigt sich am Dienstag (11 Uhr) das Landgericht Bielefeld (TAG24 berichtete).
Es muss klären, ob Spielsüchtige zum Selbstschutz ein Hausverbot einfordern können. Das hatten zwei Männer aus Bielefeld und Paderborn von der Gauselmann-Tochter "Casino Merkur-Spielothek" verlangt.
Sie wollten sich auf eigenen Wunsch für den Zugang sperren lassen. Das lehnte das Unternehmen jedoch ab.
Der Fachverband Glücksspielsucht aus Bielefeld will das jetzt mit einer Klage vor Gericht erzwingen. "Spielsucht kann Leben ruinieren. Auch die Spielhallenbetreiber müssen Verantwortung zeigen", sagt die Vorsitzende des Verbandes, Ilona Füchtenschnieder.
Nach ihren Angaben gibt es in Nordrhein-Westfalen 40 000 bis 50 000 Spielsüchtige. "Die Dunkelziffer ist aber sicherlich noch höher", sagt Füchtenschnieder. Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeister will sich wegen des schwebenden Verfahrens nicht zu dem Streit äußern.
Bekannt ist aber, dass sich der Verband der Deutschen Automatenwirtschaft für biometrische Lösungen zur Sperre von Spielsüchtigen ausspricht. Nur so könne nach Verbandsmeinung ausgeschlossen werden, dass Spielsüchtige Hausverbote umgehen.
Um Spielsucht zu verhindern, werden bereits einige Maßnahmen - auch in OWL - vorgenommen. So müssen Spielhallen laut dem seit 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrag beispielsweise mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein.
Gerade in unserer Region werden noch dieses Jahr wohl einige Spielhallen geschlossen. Alleine in Bielefeld sind davon 30 betroffen.
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